Bundesfreiwilligendienst: Soziale Arbeit, aber aus freien Stü­cken

Die von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung der Wehrpflicht hat zwangsläufig zur Folge, dass auch der Zivildienst wegfallen wird. In den Bereichen der Pflegehilfe und Betreuung wird dies große Lücken aufreißen. Um diese zu schließen, hat das Kabinett gleichzeitig das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes auf den Weg gebracht.

Die größte Strukturreform der Bundeswehr in ihrer Geschichte sieht vor, die Armee von 252.000 auf maximal 185.000 Soldaten zu verkleinern. Im Zuge dieser Reform soll die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt werden. Dies hat die Bundesregierung nun am 15. Dezember beschlossen und als Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.

Art. 12a Grundgesetz, demzufolge Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst bei den Streitkräften verpflichtet werden können, bleibt unangetastet; lediglich auf einfachgesetzlicher Ebene wird im Wehrpflichtgesetz geregelt, dass es bis auf weiteres keine Wehrpflicht mehr gibt. Dies hat den Vorteil, dass der Pflichtdienst jederzeit und ohne Verfassungsänderung wieder eingeführt werden könnte, wenn die Sicherheitslage dies erfordert. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist beabsichtigt, bereits ab dem 1. März 2011 niemanden mehr gegen seinen Willen einzuberufen.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht fällt auch der Zivildienst weg, was große Lücken aufreißt: Durch das große Engagement der Zivildienstleistenden hat sich der Zivildienst nämlich zu einer geachteten und beachteten sozial- und jugendpolitischen Institution entwickelt. Seit 1961 die ersten Kriegsdienstverweigerer ihren "zivilen Ersatzdienst" antraten, haben über 2,5 Millionen junge Männer als so genannte Zivis gedient. Allein im Jahr 2009 wurden über 90.000 Zivildienstleistende einberufen. Mehr als 37.000 Dienststellen ermöglichen den Zivildienst durch Bereitstellung von bundesweit rund 170.000 Einsatzplätzen überwiegend im Bereich der Pflegehilfe und Betreuung.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wird erheblich in diese soziale Infrastruktur eingegriffen. Vor allem Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz befürchten mit dem Wegfall der (kostengünstigen) Zivildienstleistenden einen Anstieg der Personalkosten, wenn die Versorgungssituation auf dem bisherigen Niveau aufrecht erhalten werden soll. Um dem entgegen zu wirken, wurde am 15. Dezember außerdem das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes auf den Weg gebracht. Es soll im Juli 2011 in Kraft treten.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Freiwilligendienst

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundesfreiwilligendienst in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden soll. In Betracht kommen insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit, Einrichtungen der Gesundheitspflege, der Behindertenhilfe, der Kultur- und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports und der Integration. Zudem kann der Einsatz auch in Stellen und Einrichtungen erfolgen, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes tätig sind, § 3 Abs. 1 des Gesetzentwurfs.

Gemäß § 3 Abs. 2 soll der Dienst in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet werden, die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten ist möglich, ausnahmsweise auch bis zu 24 Monate, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist.

Den Dienst kann nur ausüben, wer nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist. Außerdem muss er außerhalb einer Berufsausbildung und ohne Erwerbsabsicht geleistet werden (§ 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzentwurfs). Honorar gibt es daher nicht, nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung, § 2 Nr. 4. 

Eine Einladung für soziales Engagement

Immerhin ist aber ein "angemessenes Taschengeld" vorgesehen  (§ 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfs) und für den Fall, dass Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht in Anspruch genommen werden, eine entsprechende Geldersatzleistung. Damit ein Taschengeld "angemessen" ist, darf es 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.

Für junge Männer bringt die Ableistung eines Freiwilligendienstes einen wichtigen Vorteil: Die Wehrpflicht soll zwar – wie bereits angesprochen - ausgesetzt, aber nicht abgeschafft werden; sie bleibt weiterhin in Art. 12a Abs. 1 des Grundgesetzes verankert, so dass der Gesetzgeber sie jederzeit wiederbeleben könnte. Wer allerdings einen Freiwilligendienst von mindestens 6 Monaten Dauer abgeleistet hat, kann gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzentwurfs – außer im Verteidigungsfall – nicht mehr zu einem Pflichtdienst herangezogen werden.

Aber auch unabhängig von diesem Vorteil ist der neue Freiwilligendienst eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitiert nicht nur die Gesellschaft, sondern auch jeder Freiwillige selbst, der durch den Dienst wichtige Erfahrungen sammeln kann, die ihn sowohl in der persönlichen Entwicklung als auch beruflich weiter bringen.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

 

Mehr auf LTO.de:

Auftrag der Bundeswehr nicht in Gefahr

 

Weitere Artikel des Autors auf LTO.de:

Wenn der Schnee das Schild verdeckt

Mall statt Tante Emma

Zitiervorschlag

Alfred Scheidler, Bundesfreiwilligendienst: Soziale Arbeit, aber aus freien Stücken . In: Legal Tribune Online, 22.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2203/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen