BGH zu Tankstellen-Oligopol

Kartellwächter erringen Teilsieg gegen Total

von Dr. Nicolas Kredel und Sarwenaz Kiani

07.12.2011

BGH zu Tankstellen-Oligopol

Der BGH bezweifelt, dass Benzinpreise unter normalen Wettbewerbsbedingungen zustande kommen. Danach bilden die fünf großen Tankstellenbetreiber möglicherweise auf bestimmten Regionalmärkten ein Oligopol. Im Lichte der Sektoruntersuchung des BKartA ist das Urteil nicht überraschend und hat Einfluss auf Übernahmen im Tankstellenmarkt, sagen Nicolas Kredel und Sarwenaz Kiani.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ein Tankstellen-Oligopol, also die Herrschaft weniger Anbieter gegenüber Wettbewerbern und Nachfragern auf dem Markt, ist in Deutschland nicht auszuschließen. Ausgangspunkt des Karlsruher Urteils vom 6. Dezember 2011 (Az. KVR 95/10 – Total/OMV) war, dass  der französische Mineralölkonzern Total den Erwerb von 59 Tankstellen auf den Märkten Chemnitz, Dresden, Erfurt und Leipzig plante. Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte das Vorhaben im April 2009 untersagt. Es begründete sein Veto damit, dass zwischen den fünf größten Wettbewerbern auf den regionalen Tankstellenmärkten ein marktbeherrschendes Oligopol bestünde, welches durch einen weiteren Zukauf durch Total weiter verstärkt würde.

Die Bonner Wettbewerbshüter sind der Auffassung, dass sich die Tankstellenbetreiber Total, Shell, Esso, Aral/BP und ConocoPhillips (der Muttergesellschaft von Jet) gegenseitig keinen Wettbewerb liefern. Auch andere Tankstellenbetreiber hätten auf dem Markt keine Chance, weil die Großen aufgrund ihrer überragenden Marktstellung keinen wirksamen Wettbewerb zulassen. Diese marktbeherrschende Stellung der fünf Unternehmen erlaube ihnen, auch ohne explizite Abstimmung untereinander die Preispolitik auf dem Markt allein zu bestimmen.

Gegen die Untersagung zogen Total und die Verkäuferin, der österreichische Konzern OMV, vor das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Ihrer Meinung nach hatte das Bundeskartellamt bei der Beurteilung der geplanten Transaktion die Wettbewerbsbedingungen auf den Tankstellenmärkten falsch eingeschätzt.

Düsseldorf kassiert, doch Sektoruntersuchung bringt die Wende

Das OLG teilte diese Auffassung. Es hob die Entscheidung des BKartA im August 2010 mit der Begründung auf, dass die Behörde die Existenz eines marktbeherrschenden Oligopols zwischen den genannten Tankstellenbetreibern nicht nachgewiesen habe (Az. VI-2 Kart 6/09 (V)). Denn zum einen lägen die Preise von Jet regelmäßig unter den Preisen der anderen Tankstellenbetreiber, was zeige, dass die anderen offensichtlich keine Sanktionsmechanismen gegen den Preisbrecher hätten. Zum anderen zeigten die geringe Gewinnmarge der Tankstellenbetreiber und die Schwankungen der Benzinpreise, dass die Beteiligten unter erheblichem Wettbewerbsdruck stünden.

Für das BKartA war die Entscheidung aus Düsseldorf äußerst relevant: Bereits seit Mai 2008 beschäftigte es sich im Rahmen der so genannten Sektoruntersuchung Kraftstoffe mit den Marktstrukturen und Wettbewerbsbedingungen im Mineralölbereich. Die Studie wurde im Mai 2011 abgeschlossen, während das Verfahren vor dem BGH bereits lief. Das Ergebnis der Untersuchung war eindeutig: Das Oligopol auf regionalen Tankstellenmärkten besteht nach Meinung des BKartA tatsächlich.

Es überrascht daher wenig, dass sich die Karlsruher Richter nun auf die Seite der Bonner Behörde stellen und sich dabei auf die Sektoruntersuchung stützen. Nach ihrer Ansicht lässt das Auf und Ab der Benzinpreise keinen eindeutigen Schluss auf einen wirklich bestehenden Wettbewerb zu. Ein Oligopol lasse sich daher auch nicht ausschließen. Der Fall muss nun zurück nach Düsseldorf. Der BGH erteilt dem OLG damit den Auftrag, die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen auf dem Tankstellenmarkt noch eingehender zu untersuchen.

Das letzte Wort in diesem Streit ist also noch nicht gesprochen. Doch das Verfahren zeigt einmal mehr, dass Fusionskontrollverfahren oftmals im Sachverhalt gewonnen werden. Es zählen in erster Linie die Fakten. Dem BGH war es unmöglich, die umfassend wettbewerbsökonomisch begründeten Ergebnisse der Sektoruntersuchung außer Acht zu lassen. Jetzt wird es jedoch schwer für die Mineralölriesen. Sie sind bei der Ermittlung des Sachverhalts dem BKartA gegenüber strukturell im Nachteil: Zwar verfügen sie oftmals über die größeren finanziellen Ressourcen als die Bonner Behörde. Doch gehen die Ermittlungsmöglichkeiten der staatlichen Hüter des Marktes erheblich weiter als die der privaten Beteiligten, die zum Beispiel nicht über die Möglichkeit verfügen, von anderen Marktteilnehmern Auskünfte zu verlangen.

Wer im vorliegenden Fall die Oberhand behalten wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass das Urteil aus Karlsruhe weitere Übernahmen auf dem Tankstellenmarkt erheblich erschweren wird, sollte das BKartA Recht behalten.

Dr. Nicolas Kredel, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner, Sarwenaz Kiani, Master of European Law (Sorbonne) ist Rechtsanwältin bei Baker & McKenzie. Die Autoren beraten im deutschen und europäischen Kartellrecht, unter anderem in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission.

 

Mehr auf LTO.de:

Diskussion über Kraftstoffpreise: Aral und ein doppeltes Missverständnis

Neues Entflechtungsgesetz geplant: Streit um die Kompetenzen der Wettbewerbshüter

Referentenentwurf der 8. GWB-Novelle: Das Wirtschaftsministerium setzt weiter auf Kronzeugen im Kartellverfahren

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

Dr. Nicolas Kredel und Sarwenaz Kiani, BGH zu Tankstellen-Oligopol: Kartellwächter erringen Teilsieg gegen Total. In: Legal Tribune ONLINE, 07.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4990/ (abgerufen am 23.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr
23

Veranstaltungen und Seminare

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: