BGH hebt Freispruch um Brechmitteltod erneut auf: Bremen – "Hauptstadt des Erbrechens"

Der Bremer Brechmittel-Skandal nimmt kein Ende: Zweimal spricht das LG Bremen den Polizeiarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Zweimal hebt der BGH das Urteil auf. Ob das nun seit über sieben Jahren andauernde Verfahren endlich zum Schluss kommt und den Angehörigen eine späte Genugtuung verschaffen kann, kommentiert Helmut Pollähne.

Zur Erinnerung: Am 27. Dezember 2004 wird der aus Sierra Leone stammende, in Bremen lebende Laya Alama Condé als mutmaßlicher Drogenhändler festgenommen. Weil Beamte beobachten, wie er mit Kokain gefüllte Kügelchen verschluckt, flößt ihm der Polizeiarzt zwangsweise ein Brechmittel und Wasser ein. Die langwierige, entwürdigende, schmerzhafte und, um mit den Worten der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu sprechen, folterähnliche Prozedur führt schließlich dazu, dass Condé in ein Koma verfällt, aus dem er nicht wieder erwacht: Er stirbt am 7. Januar 2005.

Die Bremer Justiz tut sich schwer damit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Nur gegen einen, den Polizeiarzt, erhebt die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage. Nach rund vier Jahren wird das erste Urteil gesprochen: Das Landgericht (LG) Bremen spricht den Polizeiarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Andere Beteiligte und Verantwortlich mussten gar nicht erst auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Bremer Richter führten in dem Urteil aus, dass der Arzt mit der Situation fachlich überfordert gewesen sei. Er habe die tödlich verlaufende Entwicklung des Geschehens subjektiv nicht vorhersehen können (Urt. v. 4.12.2008, Az. 7 KLs 607 Js 1237/05). Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hebt den Freispruch auf und verweist das Verfahren zurück nach Bremen. Mit deutlichen Worten machen die Leipziger Richter klar: Dem Polizeiarzt seien mehrere Versäumnisse vorzuwerfen, insbesondere die Fortsetzung der Zwangsbehandlung nach Ohnmacht und Notarzteinsatz sowie eine mangelhafte Aufklärung des Verstorbenen. Es müsse außerdem auch geprüft werden, ob ihm nicht eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vorzuwerfen sei (Urt. v. 29.4.2010, Az. 5 StR 18/10).

Die Bremer Brechmittel-Urteile: ein Skandal für sich?

Das Bremer LG ist also ein zweites Mal gefordert. Und ein zweites Mal spricht es den Polizeiarzt frei: Man habe alles getan, so der Vorsitzende der Strafkammer, um die Todesursache aufzuklären. Allein acht Sachverständige habe man gehört; letztlich den Fall jedoch nicht eindeutig genug aufklären können. Deshalb sei nach dem hehren Prinzip "in dubio pro reo" ein Freispruch unausweichlich gewesen (Urt. v. 14.6.2011, Az. 22 Ks 5/10).

Die Mutter des Getöteten legt erneut Revision ein. Und erneut hat sie damit Erfolg: Der BGH verweist den Fall ein weiteres Mal an die Bremer Justiz zurück, die nun ein drittes Mal entscheiden muss. Es wäre wohl angebracht, zukünftig ein anderes Gericht mit dem Fall zu betrauen. Doch eine Gesetzeslücke in der Strafprozessordnung verhindert dies. Da es in dem kleinen Bundesland Bremen nur ein Landgericht gibt, ist die Verweisung an ein anderes Gericht nicht möglich, wie die Leipziger Richter mit Bedauern feststellen.

Man mag darüber streiten, ob das Strafrecht das adäquate Mittel ist, um Skandale wie diesen aufzuarbeiten. Das heißt aber noch lange nicht, dass solch gravierende Verstöße gegen das Folterverbot und gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde straflos bleiben dürfen.

Freispruch: "grotesk"!

Die Bundesrichter drückten in der mündlichen Urteilsverkündung ihren Unmut über die Kollegen sehr deutlich aus. Das ist nachvollziehbar und wirft kein gutes Licht auf die Bremer Strafjustiz: Der BGH musste das Instanzgericht daran erinnern, dass es bei seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung, mit der das Urteil aufgehoben worden war, zugrunde zu legen hat. Das war in der zweiten Bremer Runde nicht geschehen. Deshalb sahen sich die Bundesrichter bemüßigt, dem Schwurgericht der Hansestadt ,die seinerzeit den Beinamen "Hauptstadt des Erbrechens" erhielt, erneut mit auf den Weg zu geben, dass eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge durchaus auch in Betracht komme.

Leipzig fand auch diesmal klare Worte: Der Freispruch sei schlicht "grotesk"! Spätestens nachdem der Polizeiarzt einen Notarzt gerufen habe, sei die Fortsetzung der zwangsweisen Brechmittelzuführung eine rechtswidrige und vorsätzliche Körperverletzung gewesen.

So wird nun mehr als acht Jahre nach dem Tod von Condé erneut in Bremen verhandelt werden: Möglich, dass das Gericht den Angehörigen des Getöteten dann endlich eine späte Genugtuung verschafft. Die Verurteilung als solche wird ihnen allerdings sicher wichtiger sein als die eigentliche Bestrafung des ehemaligen Polizeiarztes. Denn dieser ist in mancherlei Hinsicht sicherlich schon bestraft genug und sei es "nur" durch die überlange Dauer des Verfahrens.

Der Autor Dr. iur. habil. Helmut Pollähne ist Privatdozent am Institut für Kriminalpolitik der Universität Bremen und Rechtsanwalt in Bremen. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Strafrechts und der Kriminalpolitik sowie verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift "Recht & Psychiatrie".

Zitiervorschlag

Helmut Pollähne, BGH hebt Freispruch um Brechmitteltod erneut auf: Bremen – "Hauptstadt des Erbrechens" . In: Legal Tribune Online, 21.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6440/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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