Beschäftigtendatenschutz

Politik streitet über Umgang mit Mitarbeiterdaten

von Tim Wybitul

02.03.2011

Nach der Debatte im Bundestag um ein neues Gesetz zum Datenschutz am Arbeitsplatz hält die Bundesregierung trotz heftiger Kritik der Opposition an ihrem Entwurf fest – nicht ohne Bereitschaft zu signalisieren, dass einzelne Bestimmungen noch geändert werden. Um welche Punkte gestritten wird und was auf Arbeitgeber und Beschäftigte zukommen wird, erklärt Tim Wybitul.

Die Bundesregierung will den Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten verbessern und einen eigenen Unterabschnitt mit 14 neuen Paragraphen ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einfügen. Der Entwurf soll die Anforderungen für eine Vielzahl von Datenverarbeitungen im Detail regeln. Dazu zählen Background-Checks, Umgang mit Bewerberdaten, ärztliche Untersuchungen von Beschäftigten, Eignungstest, Datenverarbeitung und – nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses sowie zur Aufklärung und Abwehr schwerwiegender Pflichtverletzungen (z.B. von Straftaten im Job), heimliche Datenerhebungen, Videoüberwachungen, Einsatz von Ortungssystemen oder Kontrolle von Telekommunikation.

Zudem sollen die Einwilligung des Beschäftigten als eigenständige Erlaubnis zum Umgang mit seinen Daten abgeschafft und 18 neue Informationspflichten für Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten eingeführt werden.

Angemessener Interessenausgleich oder fehlende Rechtssicherheit?

Der Entwurf war bereits im Vorfeld der Lesung im Bundestag als schwer verständlich kritisiert worden. Arbeitgebervertreter werteten die geplanten Regelungen als zu arbeitgeberfeindlich, die Gewerkschaften lehnten sie als zu arbeitgeberfreundlich ab.

Die erste Lesung des Gesetzesentwurf im Bundestag brachte den erwarteten Showdown. CDU und FDP sahen in dem Gesetzesentwurf einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Interessen der Arbeitgeber und der Beschäftigten. Er erlaube Beschäftigten, sich über ihre Rechte zu informieren und ermögliche Arbeitgebern Planungssicherheit beim Datenumgang. Allerdings stellten die Regierungsvertreter auch klar, dass man einzelne Regelungen noch diskutieren muss.

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sprach sogar davon, dass die Liberalen sich noch viele Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf wünschten. Michael Frieser (CDU) rief die Opposition dazu auf, während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens konstruktiv an der Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs mitzuarbeiten.

Wie erwartet, lies die Opposition hingegen kaum ein gutes Haar an dem Regierungsentwurf. Gerold Reichenbach von der SPD stellte fest, dass der Datenschutz nicht an den Werktoren enden darf. Arbeitnehmerdatenschutz bedeute Schutz der Arbeitnehmer und nicht Abwägung gegenüber den Interessen der Arbeitgeber. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) bescheinigte dem Entwurf fehlende Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Gesetz muss Verhältnismäßigkeit noch deutlicher regeln

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss und andere beteiligte Ausschüsse verwiesen. Dabei ist die Einsicht der Bundesregierung zu begrüßen, dass an dem Entwurf noch vieles verbessert werden muss, um Beschäftigten und Arbeitgebern Rechtssicherheit zu geben.

Sinnvoll ist hingegen, dass der Entwurf einen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern auf der einen und Beschäftigten auf der anderen Seite schaffen will. Denn beim Datenschutz geht es stets um den angemessenes Verhältnis zwischen den Belangen aller Betroffenen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte schon 1983 im so genannten Volkszählungsurteil festgestellt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos ist.

Allerdings sollte der Gesetzgeber das grundsätzliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit im Gesetzesentwurf noch deutlicher regeln. Dies würde zudem auch den Vorwurf entkräften, der Entwurf sei unausgewogen. Denn was beim Schutz der Daten von Arbeitnehmern verhältnismäßig und angemessen ist, haben die Arbeitsgerichte bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen deutlich festgelegt.

Tim Wybitul berät Unternehmen bei Datenschutz, Compliance und internen Ermittlungen sowie bei verwandten Themen. Er ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro von Mayer Brown und Lehrbeauftragter für Datenschutz der Deutschen Universität für Weiterbildung, Berlin.

 

Mehr auf LTO.de:

Arbeitnehmer-Datenschutz: Big Brother darf nicht mehr zuschauen

Soziale Netzwerke am Arbeitsplatz: Mit Recht Profil haben und Profil bekommen

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis: Wie viel Loyalität das Internet verlangt

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

Tim Wybitul, Beschäftigtendatenschutz: Politik streitet über Umgang mit Mitarbeiterdaten. In: Legal Tribune ONLINE, 02.03.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2662/ (abgerufen am 21.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Artikel der Woche

Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie

Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.

mehr
21

Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

Ihre Meinung

Mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch

Müssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?

© Deyan Georgiev - Fotolia.com
Ja.

Eine härtere Bestrafung ist notwendig.

Nein.

Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: