Belgische Verlage schließen Kompromiss: Zusammenarbeit zu Googles Bedingungen

von Dr. Konstantin Wegner, Fabian Hartmann

21.12.2012

Jahrelang stritten sich belgische Zeitungsverleger mit Google um die unentgeltliche Verwendung von Artikeln auf den Ergebnisseiten der Suchmaschine. Die jetzt erzielte Einigung ist eher der Übermacht des Branchengiganten geschuldet als ein Kompromiss, der beide Seiten gleichermaßen bereichert. In Deutschland ist die Situation eine andere, meinen Konstantin Wegner und Fabian Hartmann.

Tapfer und erfolgreich schlugen sich die belgischen Zeitungsverleger im Kampf gegen die nationale Tochter des US-amerikanischen Großkonzerns, um vor Gericht die kostenlose Verwertung ihrer Inhalte auf den Google-Seiten zu verhindern. Schließlich fügte sich der Suchmaschinenbetreiber und doch waren es am Ende die siegreichen Verlage, die zurückruderten. Nach sechs Jahren schlossen sie einen Pakt, bei dem der Internetkonzern vergleichsweise billig davon kommt.

Auf das ambitionierte Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht hat diese Entwicklung keine unmittelbaren Auswirkungen. Der belgische Kompromiss offenbart dennoch die tatsächlichen Kräfteverhältnisse.

Ernüchternder Burgfriede nach vielversprechendem Auftakt für Verlage

Im September 2006 erwirkten die französisch- und deutschsprachigen Printmedien Belgiens, die in der Vereinigung Copiepresse zusammengeschlossen sind, vor einem nationalen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Google Belgien. Dem Suchmaschinenbetreiber wurde untersagt, Textausrisse – so genannten Snippets – und Vorschaubilder auf seinen Seiten zu verwenden. Die höheren Instanzen bestätigten diesen ersten Teilerfolg der Verlage.

Google entfernte daraufhin für kurze Zeit alle Links auf die Zeitungsseiten der Kläger aus seinem Suchindex. Nun der plötzliche Kompromiss: Auf seinem Blog verkündete der Konzern in der vergangenen Woche eine jüngst mit den belgischen Zeitungsverlegern geschlossene Vereinbarung. Danach erklärt sich Google bereit, die Gerichtskosten der Verleger zu übernehmen, und in den französischsprachigen Printmedien mit Anzeigen für seine Dienste werben. Im Gegenzug versprachen die Verleger, zukünftig Google-Werbedienste, wie Google AdWords, zu verwenden. Außerdem darf Google Snippets und Vorschaubilder wieder anzeigen.

Google in Verhandlungen den Verlegern überlegen

Die Vereinbarung lässt den Suchmaschinenbetreiber vergleichsweise günstig davonkommen: An den Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung hätte er sich nach belgischem Recht als Unterlegener des Prozess mit einer pauschalen Prozesskostenvergütung ohnehin beteiligen müssen. Die Anzeigen in den belgischen Zeitungen bezahlt der Internetgigant vermutlich aus der Portokasse.

Für die Verwendung der Artikel selbst gibt es jedoch keine direkte Gegenleistung. Nach wie vor betont Thierry Geerts, Chef von Google in Belgien, dass sein Unternehmen weder die belgischen Verlage noch die Autoren entlohnt, um ihre Artikel zu nutzen. Als Sahnehäubchen kann sich Google über zahlreiche neue Werbekunden in Person der belgischen Zeitungsmacher freuen, die mit ihrer breiten Leserschaft in der belgischen Bevölkerung die profitbringenden Klickzahlen sicherlich noch steigern werden.

Der Kompromiss beruht daher sicherlich auch auf der überwältigenden Marktmacht von Google. Nach eigenen Angaben verzeichnen die Seiten des Konzerns pro Monat vier Milliarden Klicks, die die Nutzer unter anderem zu den Angeboten der Verlage weiterleiten. Damit "bieten sie jedem Verlag 100.000 Geschäfts-Gelegenheiten pro Minute."

Diese Zahlen bringen die überlegene Verhandlungsposition Googles zum Ausdruck. So überrascht der Deal auch trotz der Siege der Verleger vor Gericht nicht. Ohne eine Präsenz auf dem Google-Index gehen den Medienanbietern die Leser verloren, die sie auch online dringend brauchen, um ihre eigenen Werbeerlöse zu steigern. Die Artikel der belgischen Verlage sind daher mittlerweile wieder über die Suchmaschine zu finden. Fragt sich nur, wer am Ende den größeren Vorteil davon hat.

Deutsches Leistungsschutzrecht wird Position der Verlage stärken

Auf den deutschen Markt hat dieser belgische Pakt keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Bundesregierung plant vielmehr, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, das auch kurze Snippets schützt. Die geplante Änderung des Urheberechtsgesetz hat der Bundestag bereits in erster Lesung behandelt.

Auch wenn es viele Vorbehalte gegen dieses Leistungsschutzrecht gibt und ebenso viele rechtliche Fragen noch ungeklärt sind, würde das Gesetz die Position der Verleger stärken. Ob dadurch die Nutzer – wie Google in einer Anzeigenkampagne gegen dieses Leistungsschutzrecht suggeriert – in Zukunft nicht mehr das finden, was sie suchen, ist stark zu bezweifeln.

Google sieht sich jedenfalls gewappnet. Den belgischen Kompromiss feiert es als zukunftsweisende Win-Win-Lösung, betont aber auch, dass es für "uns alle sehr viel vorteilhafter ist, zusammen zu arbeiten, als zu kämpfen." Fragt sich nur, zu wessen Bedingungen.

Die Autoren Dr. Konstantin Wegner und Fabian Hartmann sind Rechtsanwälte bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München. Wegner ist zudem Justiziar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels/Landesverband Bayern.

Zitiervorschlag

Dr. Konstantin Wegner, Fabian Hartmann, Belgische Verlage schließen Kompromiss: Zusammenarbeit zu Googles Bedingungen . In: Legal Tribune Online, 21.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7855/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen