Geschenkratgeber

Weihnachten darf kein rechtsfreier Raum bleiben

von Martin RathVistenkarteProfil bei Google+

16.12.2012

Weihnachtsgeschenke

Wie schlecht es um die Sache der Juristen zur Weihnachtszeit bestellt ist, erkennt man schon an der Kleidung: Bestenfalls in traditionsbewussten Familien tritt ein (in Zahlen: 1) Mann in roter Robe auf – nichts im Vergleich zu einem ordentlich besetzten Spruchkörper. Um zumindest materiell für juristische Belange zu sorgen, Tipps für die letzte Shopping-Woche von Martin Rath.

Besonders madig ist die Schwiegermutter zur Weihnachtszeit, jedenfalls macht sie die kommunikationspsychologische Ratgeberliteratur zum Schreckgespenst. Dabei können Bekannte, Verwandte und Berufskollegen, die zur so genannten "besinnlichen" Zeit beschenkt sein wollen, ähnlich unangenehm sein wie die sprichwörtliche Schwiegermutter.

Man kennt das: Die böse alte Dame überreicht dem Schwiegersohn oder seinem funktionsgleichen Äquivalent wie in jedem Jahr eine Krawatte als Geschenk, verbunden mit den Worten: "Sie gefällt dir wohl überhaupt nicht!", bevor er sich überhaupt eine Meinung bilden konnte. Gleich, ob er bejaht oder verneint, er gibt stets eine Antwort, mit der er die Erwartung seiner Schenkerin enttäuscht. Doublebind nennt man das, ein beliebt-unbeliebtes Gesellschaftsspiel in Zeiten überreicher Schenkerei.

Mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lässt sich dieser unangenehme Konflikt um Krawattengeschenke vermeiden, worauf später zu kommen ist. Zunächst Tipps für:

Klassische Juristengeschenkbücher

"Recht kurios. Amüsantes und Trauriges" heißt das kleine Buch, in dem der bekannte Arbeitsrechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer tief in die Schatzkiste des juristischen Humors greift. Den Beweis dafür, dass Juristenhumor mitunter begrenzt komisch ist, treten leider manche Klassiker an, so der Erstsemester-Scherz mit Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch mit dem "verrückten Grenzstein" (§ 919 BGB). Gar lustig ist auch, was die Strafprozessordnung mit verdächtigen Leichen anstellt (§§ 87 Abs. 3, 88 Abs. 2 StPO).

beck-shop.de: J. - H. Bauer - Recht kuriosGlücklicherweise bietet Bauer mehr als diesen etwas angestaubten Sprachwitz des historischen Gesetzgebers, was sein Buch auch für jüngere Semester zum brauchbaren Geschenk macht. Entzückend ist beispielsweise die Anekdote aus dem Staatsexamen: Ein als "strenger" Prüfer bekannter Professor äußert gegenüber dem Kandidaten: "Ich frage mich, wie Sie es überhaupt in die mündliche Prüfung geschafft haben." Der Kandidat erwidert: "Und ich habe Ihre Habilitationsschrift 'Die Mineralölfernleitungen' gelesen und mich gefragt, wie Sie sich überhaupt habilitieren konnten."

Als höflicher Witz- und Anekdotenerzähler löst Jobst-Hubertus Bauer die Geschichte freundlich mit Blick auf § 199 Strafgesetzbuch. Eine kleine Recherche des Rezensenten förderte tatsächlich eine nur 96-seitige Habilitationsschrift aus dem Jahr 1962 zu Tage, die zu Bauers Anekdote passt. Mit seinem Buch macht man unter Juristenweihnachtsbaum also kaum etwas verkehrt, in den Händen des noch nicht examinierten Nachwuchses liegt in ihm allerdings fröhliches Konfliktpotenzial.

Der Blick ins Gesetz fördert die Rechtserkenntnis. Der Blick über "Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge" hinaus fördert den juristischen Humor.

Nicht wenige Pflichtlesern der Neuen Juristischen Wochenschrift gefällt die Frühjahrsausgabe recht gut, die sich neben medienrechtlichen Themen auch gut erzählten rechtshistorischen Büchern oder den Lebensgeschichten von Literaten mit juristischen Problemen widmet. Wem das gefällt für den hat  Jürgen Seul eine zum Buch gewordene NJW-Literaturausgabe vorgelegt – und jeder Jurist, der drei Roben hat, verkaufe eine, um sich dieses Buch anzuschaffen. Seuls Geschichten sind weniger rechtshistorische Schnurren und Anekdoten, kaum auf Humor zurecht gebürstet, aber nicht ohne Witz. Die titelgebende Geschichte behandelt beispielsweise die Frage, wie und warum Thomas Mann das Original der "Buddenbrooks" abhandenkam – möglicherweise verbrannt im Bestand seines Rechtsanwalts, der gegenüber der Gestapo die Interessen des emigrierten Literatur-Nobelpreisträgers vertrat. Wer die Rechtsgeschichten von Seul kennt, wird hier interessanten Lesestoff im klassischen Geschenkbuchformat finden.

Seite 1/3
  1. Seite 1: Anekdoten aus dem Staatsexamen und Rechtsgeschichten im Geschenkbuchformat
  2. Seite 2: Geistiges Eigentum und das Gemächt des Richters
  3. Seite 3: Lauflernwagen und das Problem mit der Schwiegermutter
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Martin RathProfil bei Google+, Geschenkratgeber: Weihnachten darf kein rechtsfreier Raum bleiben. In: Legal Tribune ONLINE, 16.12.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/7798/ (abgerufen am 20.05.2013)

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