Die Stallwache: Allein in der (hei­ligen) Nacht

von Martin Rath

24.12.2017

Zu Weihnachten wird zwar gern davon gesungen, dass jemand im Stall "einsam wacht". Doch eine Würdigung als juristische Figur hat die Stallwache lange nicht mehr erlebt – trotz beachtlicher Bemühungen, sie zu modernisieren.

Bis in den Stall von Bethlehem reicht die Rechtsfigur der "Stallwache" zwar nicht zurück, gleichwohl hat sie eine beachtliche historische Wegstrecke zurückgelegt.

Ihren frühesten und zugleich prominentesten Auftritt hat sie auf dem erlauchtesten Gebiet der deutschen Rechtswissenschaft, also im Staatsrecht, und zwar in Gestalt eines virtuellen Oberstallknechts.

Im Kampf um das Recht als ein solcher anerkannt zu werden, stand beispielsweise der sächsische Kurfürst auf dem Augsburger Reichstag von 1530 vor einem erheblichen verfassungsrechtlichen Problem, folgt man etwa der Darstellung, die der französische Historiker Joseph Barre (1692–1764) in seiner "Allgemeinen Geschichte von Deutschland, vor und nach der Errichtung des Kaiserthums bis auf izige Zeiten" (deutsch 1751) gab.

Eröffnet wurde der Reichstag durch eine "feyerliche Messe des heiligen Geistes", also nach katholischem Ritus. Nach altem Brauch befahl der Kaiser dem Kurfürsten "die Verrichtung eines Erzmarschalls des Reiches dabey auszuüben und das kaiserliche Schwerdt vorzutragen".

Schwerttragender Oberstallwächter

Die weltlichen, zur Wahl des römisch-deutschen Königs befugten Kurfürstenämter waren mit den symbolischen Hoffunktionen des Truchsess, Kämmerers und Mundschenks verbunden – und eben mit dem des Marschalls. Die rituelle Aufgabe dieses ursprünglich mit den Stallfragen bedachten Hofamtes bestand darin, dem Kaiser das Reichsschwert voranzutragen.

In Augsburg befand sich nun der Kurfürst "in einer großen Verwirrung" (Barre). Denn der unlängst zum Lutherischen Bekenntnis übergelaufene Sachse hatte seinen symbolischen Auftritt hier in einer katholischen Glaubensfeier zu absolvieren. Sollte er sich verweigern, drohte sein reichsverfassungsrechtlicher Status der Kur- und damit Kaiserwahlkompetenz auf einen anderen Fürsten umgeschrieben zu werden.

Die sächsischen Rechtsgelehrten schlugen ihrem Fürsten daher vor, die heilige Messe einfach als eine zugleich kirchliche wie weltliche Zeremonie zu betrachten. Das Ehrenamt des Marschalls sollte damit vom katholischen Götzendienst unbefleckt ausgeübt werden können.

Von virtuellen und praktischen Stallwächtern

Von dieser Genialität sächsischer Rechtsgelehrter in der Produktion von Ambiguitätstoleranz ließe sich gewiss noch heute, in Zeiten unaufhörlicher "Kopftuch"-Probleme, profitieren. Doch soll es hier darum gehen, dem Gang der Stallwache durch die Geschichte zu folgen.

Der seit dem späten Mittelalter symbolischen Titel des Marschalls verdankte der Sachsenfürst einem Hofamt, dessen Bezeichnung sich aus den althochdeutschen Wortbestandteilen "marah" für "Pferd, Mähre" und "scalc" für "Knecht, Diener" ableitet.

Infolge der konsequenten Umsetzung des Wettbewerbsföderalismus im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation blieb zwar zu wenig von der Zentralgewalt übrig, als dass ein Fürst tatsächlich über die Reiterei und die Stallungen des Kaisers hätte walten können, das Prestige des Titels "Marschall" färbte aber bekanntlich bis in die Gegenwart ab.

Wie weit sich beispielsweise US-Präsident George Washington (1732–1799) im Jahr 1789 vom alten Glanz inspirieren ließ, als er 13 Justizbeamte mit eher profanem Aufgaben zu den ersten U.S. Marshalls ernannte, lässt sich zwar nicht nachvollziehen. Bedenkenswert ist aber, dass die verfassungspolitische Diskussion seinerzeit auch der Frage nachging, ob das amerikanische Staatsoberhaupt nicht als Kaiseramt auszugestalten wäre.

Dem Titel lag auch 1814 ein Zauber inne. Denn als die 1814 frisch als Königreich organisierten Niederlande ihre Polizeibehörden einrichteten, bezeichnete man sie als eine "Koninklijke Marechaussee", um sich von der verhassten Gendarmerie der französischen Herrschaftszeit abzugrenzen.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Die Stallwache: Allein in der (heiligen) Nacht . In: Legal Tribune Online, 24.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26175/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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