Der Bewährungshelfer Peter Asprion

"Ich will die Sicherungsverwahrung abschaffen"

von Annelie Kaufmann

30.11.2012

Peter Asprion

Vergewaltiger in Freiheit – eine Schlagzeile, die Angst verbreitet. Land muss Ex-Sicherungsverwahrten Entschädigung zahlen – eine Meldung, die für Empörung sorgt. Wie geht man mit Menschen um, die die Gesellschaft eigentlich für immer wegsperren wollte, die nun aber doch in Freiheit sind? Annelie Kaufmann sprach mit einem Freiburger Bewährungshelfer, der sich für die Männer einsetzt.

Peter Asprion ist jemand, der sich mit den Tätern beschäftigt, nicht mit den Opfern. Jemand, der Männern hilft, die schwere Verbrechen begangen haben. Einer, der sich für die Menschenwürde von ehemaligen Sicherungsverwahrten einsetzt. Er vertritt, "nicht mehrheitsfähige Thesen", wie er selbst sagt. "Ich will die Sicherungsverwahrung abschaffen und wenn ich es genau durchdenke, auch den Strafvollzug." Stattdessen setzt er auf Resozialisierung – und auf eine Gesellschaft, die lernt, mit dem Risiko von Straftaten zu leben. Für sein Publikum ist das manchmal schwer auszuhalten. Die Debatte um den Umgang mit entlassenen Straftätern spaltet.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hatte, mussten die Gerichte in zahlreichen Fällen die Entlassung von Sicherungsverwahrten anordnen. Die öffentliche Aufmerksamkeit war nicht immer so groß wie in dem sächsischen Dorf Insel. Dort protestierten Anwohner über Monate vor der Wohnung zweier ehemaliger Sicherungsverwahrter, oft beteiligten sich Neonazi-Gruppen an den Protesten. Mittlerweile ist der Bürgermeister der Gemeinde zurückgetreten.

Angst und Hilflosigkeit etwas entgegensetzen

Doch auch in anderen Fällen zeigte sich die Politik überfordert. Sie versprach Überwachung, wusste nicht wohin mit den Entlassenen, die meist Jahrzehnte im Knast verbracht hatten, und sah sich immer wieder mit Protesten der Nachbarn konfrontiert, wenn bekannt wurde, wo ehemalige Sicherungsverwahrte untergebracht werden sollten. Asprion will der Angst und der Hilflosigkeit etwas entgegensetzen. Er fährt nach Halle und Hamburg-Moorburg, redet auf Veranstaltungen, gibt Interviews und hat ein Buch geschrieben, mit dem Titel "Gefährliche Freiheit?"

Als Bewährungshelfer betreut Asprion zur Zeit rund 42 Ex-Häftlinge, darunter drei ehemalige Sicherungsverwahrte. "Das sind Männer zwischen 16 und 72 Jahren. Straftaten? Diebstahl, Drogen, Raub, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung, Nötigung. Das Strafgesetzbuch quer durch. Und auch bei denen, die nicht in Sicherungsverwahrung saßen, geht es teilweise um schwere Straftaten."

Asprions Aufgabe

Er hat eine halbe Stelle bei einem privaten Träger in Freiburg. Das Gericht teilt ihm zu, um wen er sich kümmern soll. Nachdem er die Akten bekommen hat, lädt er zum ersten Beratungsgespräch ein. Wie tritt man jemandem gegenüber, von dem man weiß, dass er schwere Verbrechen begangen hat? "Na, ich sag, Guten Tag, Herr Soundso, sind Sie gut her gekommen, kann ich Ihnen einen Kaffee anbieten... Und dann frag ich, was derjenige denn schon über Bewährungshilfe weiß und kläre ihn über meine Aufgabe auf."

Asprions Aufgabe steht in § 56d des Strafgesetzbuches: "Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen". Zum einen Helfen, zum anderen Kontrollieren. Der Freiburger findet das spannend.

"Wenn er nur jemanden ermordet hätte, das wäre kein Problem"

Den entlassenen Straftätern steht er bei "allen möglichen Lebensproblemen" zur Seite: Wohnungssuche, Job, Familie, Beziehungen. Bei den ehemaligen Sicherungsverwahrten ist die Lage besonders schwierig. Das Medieninteresse ist groß, manche Täter werden anfangs von vier Polizisten rund um die Uhr begleitet. "So kriegen die keine Wohnung", sagt Asprion. Arbeit zu finden sei beinahe unmöglich. "Mir hat mal eine Mitarbeiterin einer sozialen Einrichtung gesagt: Wenn er nur jemanden ermordet hätte, das wäre ja kein Problem. Aber Sicherungsverwahrung das geht nicht."

Selbst die Bank weigert sich, ein Konto zu eröffnen. Diese Stigmatisierung empört den Bewährungshelfer. Manche der Männer sind ihm sympathisch, manche weniger, mit einigen hat er Mitleid. Manchmal ist es auch für ihn schwer, damit umzugehen, welche Taten sie begangen haben. "Aber die Menschenrechte gelten für alle."

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  1. Seite 1: Ein Mann für die Täter, überforderte Politiker und ganz alltägliche Probleme
  2. Seite 2: Prognosen, Statistiken und Entschädigungen
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Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Der Bewährungshelfer Peter Asprion: "Ich will die Sicherungsverwahrung abschaffen". In: Legal Tribune ONLINE, 30.11.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/7681/ (abgerufen am 18.06.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

30.11.2012 19:48
Straftäter einzusperren ist eine Symptombehandlung und rührt nicht an der Ursache der Straftaten. Daher finde ich es wichtig, wenn man hier umdenkt. Das Umdenken darf aber nicht zum Kuschelkurs mit den Tätern führen. Es gibt Verbrechen, die so massiv sind - allen voran Kindesmissbrauch und Vergewaltigung - dass der Täter damit jegliche Chance auf ein Leben in Freiheit verwirkt haben sollte, vorausgesetzt, dass seine Schuld bewiesen ist. Solche Taten sind unentschuldbar. Zahlreiche sind Wiederholungstäter, die nach der Entlassung rücxkfällig werden. Sicher hat das auch psychologische Gründe. Die müssen hier aber nicht weiter interessieren. Interessant sind sie für die Präventionsarbeit, um zu verstehen, wie es zu solchen Taten kommt und dem Bemühen, sie zu verhindern. Eine Rücksicht auf Menschen, die derartiges bereits getan haben, ist gänzlich unangebracht. Wer auch nur punktuell einmal Kontakt mit den Opfern hatte, weiß das.
Zweifler Auf diesen Kommentar antworten

01.12.2012 00:35
Ich stimme Herrn Asprion aus ganzem Herzen zu. Es ist schön zu sehen, wie jemand sich traut, gegen den Strom zu arbeiten und zu denken. Es ist dagegen ziemlich heller Wahnsinn, Millionen und Abermillionen in den Neubau und die Ausstattung der Sicherungsverwahrung zu stecken, wo es nur wenigen Gefangenen zu Gute kommen kann. Dies wäre allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn wir die Institution Gefängnis ganz auf diese kleine Zahl beschränken und uns für den Rest echte Alternativen der Straffälligenhilfe in Freiheit ausdenken würden.

Illusionär
Prof. Dr. Johannes Feest Auf diesen Kommentar antworten

01.12.2012 13:08
Die Quadratur des Kreises gelingt nicht. Natuerlich gelten die Menschenrechte fur alle, auch Straftaeter. Aber die Unschuldigen verdienen mehr Schutz als die Schuldigen. Dieses Recht haben Verbrecher selbst verwirkt, damit muessen sie auch mit den Konsequenzen leben. Eine generelle Abschaffung der Sicherungsverwahrung waere, ohne die gesetzlichen Regelungen zu beruecksichtigen, fatal. Schade, dass die alte britische Praxis der Deportation unmoeglich geworden ist.
irene Auf diesen Kommentar antworten

01.12.2012 14:41
Aber wieso sollten die "Unschuldigen" mehr Schutz verdienen als die "Schuldigen"? Vielleicht sind Fragen wichtiger als Antworten.
Prof. Dr.+Johannes+Feest Auf diesen Kommentar antworten

04.12.2012 11:16
Herr Dr. Feest, unterhalten Sie sich mit einem Vergewaltigungsopfer und danach mit einem Täter, dann wissen Sie warum. Und spätestens wenn das Opfer aus Ihrer Familie stammt stellen Sie solche Fragen nicht mehr.
Zweifler Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Zweifler 04.12.2012 11:45
Sehr geehrter Herr Zweifler,
auch ich bin von Haus aus eher ein Zweifler. Deshalb frage ich mich, ob Sie nicht die Gefahr, die von einem einschlägig vorbestraften Menschen ausgeht überschätzen. Und umgekehrt die Gefahr unterschätzen, dass neue schwere Verbrechen von gänzlich unbescholtenen ("unschuldigen") Menschen begangen werden.
Johannes Feest

06.12.2012 07:47
Ein Bewährungshelfer kann sich schlicht und einfach nicht um 42 Meschen "helfend und betreuend" kümmern. Rückfallquoten von teilweise > 50% sprechen für sich.
Diese Systemfehler wird Herr Asprion aber sicher in seinem Buch ansprechen...
animus auctoris Auf diesen Kommentar antworten

06.12.2012 18:15
Ich arbeite mit ehemaligen Sicherungsverwahrten, mit anderen Straftätern aber auch mit Opfern von Gewalt. Nicht selten wurden aus ehemaligen Opfer mit der Zeit Täter.Ich finde den Akt der Bestrafung prinzipiell sehr wichtig, nicht nur für die Opfer,deren Leid dadurch Anerkennung findet, sondern auch für die Täter, die dadurch Sühne leisten können. Die Strafe muss aber enden und der Täter die Chance erhalten, wieder einen neuen Anfang in der Gemeinschaft zu finden. Dafür braucht er (auch!) professionelle Unterstützung und unser Vertrauen.Im übrigen stimmt natürlich, dass das Böse versteckt unter uns ist und sich im manchem "netten" Nachbarn,nach außen angepassten Familienvater, Lehrerin, Pfarrer, Banker etc. genauso zeigt, wie im ach-so bösen Haftentlassenen. Dieser hat allerdings seine Strafe bereits ordnungsgemäß abgesessen.
Mrs.XX Auf diesen Kommentar antworten

06.12.2012 19:03
Nicht jeder Täter ist therapierbar. Nicht jeder will therapiert werden.
Gefängnis führt nicht automatisch zur "Besserung". Therapieangebote sollten daher unbedingt ausgebaut werden. Wo diese aber abgelehnt werden, oder die Tat zu schwerwiegend ist - vor allem im Wiederholungsfall - muss es zwingend Gefängnis und ggf. Sicherungsverwahrung geben.
Verständnis für die Position von Herrn Asprion habe ich, dennoch halte ich diese für abwegig. Die Rechte von Schwerstkriminellen sind dann hinreichend gewährt, wenn sie einen fairen Prozess bekommen und menschenwürdig behandelt werden. Daran sollte gearbeitet werden - Mörder oder Vergewaltiger frei herumlaufen lassen wird zum Glück weder in Deutschland noch irgendwo sonst mehrheitsfähig werden.
Nils Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Nils 07.12.2012 14:25
volle Zustimmung und das ist auch die Antwort auf die Frage des Herrn Prof.:
Der Unschuldige hat deshalb mehr "Recht auf Schutz" als der schon straffällig gewordene, weil der Unschulige bisher noch nichts getan hat - ober ihm bewiesen wurde - was die Vermutung widerlegt, die für jeden Menschen am Anfang gilt: er ist ein Mensch, mit dem man problemlos zusammenleben kann.
Ein Mensch, der schon bewiesen hat, dass man mit ihm nicht zusammenleben kann ohne Angst, dass die Kinder morgen tot oder vergewaltigt worden sind und der diese Störung weiterhin hat - weil sie nicht behandelbar ist oder er nicht will, dass sie behandelt wird - muss dann im Interesse der potentiellen Opfer "von der Straße".
McSchreck

07.12.2012 23:29
Noch eine Antwort auf Nils (und auf McSchreck)

Sie würden sich wundern, wieviele Menschen, die wegen Mord oder Vergewaltigung verurteilt wurden, "frei herumlaufen".
Wenn jemand seine Strafe verbüßt hat, dann muss man ihn auch frei lassen. Nur das ist ein rechtsstaatliches Strafrecht. Die Sicherungsverwahrung für Delikte, die jemand noch gar nicht begangen hat, ist ein bedauerlicher Abweg, den wir möglichst bald verlassen sollten.

Nur in extremen Ausnahmefällen hören wir in diesen Fällen von neuen ähnlich schweren Delikten der gleichen Täter.
Johannes Feest Auf diesen Kommentar antworten

10.12.2012 11:30
Ein Studienfreund von mir war in einer Landesjustizverwaltung mit der Anpassung der Sicherungsverwahrung an die neuere Rechtsprechung befaßt. Auch wenn ich die Details nicht umfassend kenne, meine ich nach den mit meinem Studienfreund geführten Gesprächen sagen zu können, dass sich manch einer mit Grausen abwenden würde, wenn er die Gerichtsakten und Gutachten zu den Fällen der Sicherungsverwahrten mal genauer studieren müßte. Was da an Brutalität und Perversion erkennbar ist, das übersteigt bei weitem das, was man sich als Durchschnittsbürger an Gewaltverbrechen so vorzustellen mag. Wenn so etwas mit einem Mitglied meiner Familie geschähe, dann kann ich nur hoffen, dass mir mein Glaube an meinen Gott erhalten bliebe. Denn die Strafpraxis unsrerer Kuscheljustiz und gar die Forderung nach Abschaffung des Strafvollzuges wären wohl kaum geeignet, mich ruhig schlafen zu lassen.
MHR Auf diesen Kommentar antworten
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