Mc Donald's vor Gericht: Zu heißer Kaffee und andere Burgerrechtsfragen

von Martin Rath

19.04.2015

Im Frühjahr 1940 wurde im kalifornischen San Bernhardino das erste McDonald’s-Restaurant eröffnet. Das Unternehmen schrieb nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Rechtsgeschichte. In den Gerichtssälen dieser Welt hat es einen festen Platz. Und liefert gepflegten Imperialismus, aber auch Rechtslegenden wie den Fall Liebeck, erzählt Martin Rath.

Der US-amerikanische Gastronomiekonzern, der seine Produkte seit 1948 im Stil industrieller Fließband-Rationalität an den Konsumenten bringt, ist seit den 1950er-Jahren weltweit präsent. Das Franchising, der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungsroutinen unter einer gemeinsamen Marke, in standardisierten Filialen und nach einheitlichen Qualitätsrichtlinien, wurde von McDonald’s zwar nicht erfunden, aber in die unterschiedlichsten Rechtsordnungen des Globus exportiert.

Es würde ja Wunder nehmen, bekäme man es hier nicht auch mit Juristen zu tun.

Mit dem etwas berüchtigten Fall "Liebeck v. McDonald’s Restaurants" geistert beispielsweise seit 1994 der Fall einer älteren Dame aus Arizona durch die Welt des Juristenhumors, und mit der Verleumdungsklage gegen "Greenpeace London" erzielte McDonald’s einen grandiosen Pyrrhussieg. Dazu später mehr.

Dänischer Widerstand gegen Weltburgertum

Denn selbst wenn es zunächst harmlos erscheint, kommen mitunter merkwürdige Dinge vor: 1994 klagten McDonald’s USA und McDonald’s Dänemark gegen einen gewissen Allan Bjerrum Pedersen, weil dieser für seine fahrbare Würstchenbude die Bezeichnung "McAllan" verwendete und damit Unterscheidungskraft und Wertschätzung der geschützten Marken verwässere. Das See- und Handelsgericht Kopenhagen entsprach diesem Klageantrag mit Entscheidung vom 24. August 1995.

Beispiele für entsprechende Verfahren finden sich überall auf der Welt. Die Rechtsabteilung des Gastronomie-Konzerns bewegte sich vor den Handelsgerichten obskurer Golffürstentümer ebenso wie vor dem Bezirksgericht Tokio oder der Justiz von Singapur. In der Mehrzahl der dokumentierten Fälle griff der Markenschutz. Im Prinzip ist der Fall des dänischen Würstchenbuden-Besitzers keiner von der außergewöhnlichen Sorte. Er ging allerdings nicht ganz gewöhnlich zu Ende. Der dänische Gastronom, der heute nicht mehr Allan Bjerrum Pedersen heißt, hatte argumentiert, sein Freundeskreis habe ihm den Spitznamen Mc oder Mac Allan nach der schottischen Whiskymarke "Maccallen" gegeben.

Obwohl nun der Mann in der nächsten Instanz obsiegte, änderte er seinen Namen in Mac Allen Pedersen, verließ nach allerlei Behördengezänk das dänische Mutterland und sucht seither als Betreiber einer Diskothek auf Grönland sein Glück.

Private und unternehmerische Pyrrhussiege

Der Prozess des Herrn Pedersen gehört wohl in die Kategorie privater Pyrrhussiege vom Typ "Kleinunternehmer besiegt Weltkonzern, kommt aber mit dem Triumph nicht zurecht" – vielleicht deshalb, weil es nicht um Produktqualitäten, sondern um alberne Namensrechte ging.

Einen juristischen Sieg, auf den man bei näherer Betrachtung vermutlich lieber verzichtet hätte, errang der Weltkonzern selbst mit seiner Verleumdungsklage gegen Mitglieder von "London Greenpeace". Diese hatten 1986 ein Flugblatt veröffentlicht, auf dem McDonald’s für den Hunger in der Dritten Welt, Regenwaldzerstörung, Ausbeutung von Kindern und Gift in Nahrungsmitteln in Verbindung gebracht wurde. Man kennt diese Handlungsfelder des Weltbösen.

McDonald‘s agierte nun gegen die obskure Londoner Kleingruppe, die mit dem moralischen Weltkonzern Greenpeace International nicht in Verbindung stand, als gälte es, einen geheimen Scientology-Leitfaden zum juristischen Niedermachen von Zweiflern zu befolgen: Die Schadensersatzforderung belief sich auf 100.000 britische Pfund, aufzubringen von insgesamt fünf Personen, die über eher prekäre Einkünfte verfügten. Nach Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) spionierten sieben Privatdetektive über mehr als zwei Jahre gegen "London Greenpeace".

Nach englischem Recht war in Verleumdungsverfahren keine Prozesskostenhilfe zu gewähren. Den nicht, bestenfalls schlecht anwaltlich vertretenen Greenpeaclern stand ein Kronanwalt mit seiner Lawfirm gegenüber, was den EGMR fast 20 Jahre nach der Publikation der inkriminierten Flugblätter veranlasste, einen Verstoß gegen das Gebot prozessualer Fairness festzustellen und dem Vereinigten Königreich erhebliche Schadensersatzpflichten aufzuerlegen (Urt. v. 15.02.2005, Az. 68416/01).

Zitiervorschlag

Martin Rath, Mc Donald's vor Gericht: Zu heißer Kaffee und andere Burgerrechtsfragen . In: Legal Tribune Online, 19.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15272/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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