2. Februar 1935: Lügen­de­tektor erst­mals von Gericht aner­kannt

von Martin Rath

02.02.2020

Am 2. Februar 1935 fand die erste bekannte Befragung mit dem Polygraphen statt, die zur Überzeugung eines Gerichts genügte. Warum das Gerät in Deutschland keine Konjunkturen erlebte, obwohl so viel gelogen wird, ist eigenartig.

Seinen ersten Einsatz vor einem ordentlichen Gericht fand der sogenannte Lügendetektor 1935 im Fall der jungen, aus Italien zugewanderten Angeklagten Tony Grignano und Cecil Loniello.
Die Sache hatte eine nur entfernte Ähnlichkeit mit Fällen, in denen der Nutzen einer technisch gesicherten Bewertung von Aussagen heute immer wieder diskutiert wird.

Grignano und Loniello waren verdächtigt, eine Apotheke überfallen zu haben. Bei der Flucht der Räuber war ein Polizist zu Tode gekommen. Die Anklage wurde vor dem Bezirksgericht des Green Lake County im US-Bundesstaat Wisconsin verhandelt.

Es war strittig, ob die Angeklagten zu einer Gruppe von vier Männern gehörten, deren Flucht vom Tatort der Polizist hatte verhindern wollen. Die Staatsanwaltschaft musste davon ausgehen, dass einige ihrer Zeugen meineidig waren. Die Angeklagten hatten eine Jury zu fürchten, die zwei zugewanderten Burschen von Anfang 20 Jahren nicht wohlgesonnen sein würde.

Im Bewusstsein, dass ihnen von Richter Clayton F. Van Pelt (1895–1966) dabei keine Steine in den Weg gelegt würden, trafen die Anklage und die Verteidigung die Übereinkunft, sich der Dienste des Lügendetektor-Tüftlers Leonarde Keeler (1903–1949) zu bedienen – indem die Aussagen von Grignano und Loniello mit Hilfe seines "Kardio-pneumo Psychogramms" auf ihren Wahrheitswert geprüft werden sollten, Keeler der Jury sein Verfahren erläutern und beide Parteien auf Einspruch gegen das neuartige Beweismittel verzichten würden.

Am 2. Februar 1935 fand der Lügendetektor-Test in einem Rahmen statt, der seither in unzähligen Filmdarstellungen zu anderen Fällen reproduziert wurde: Grignano und Loniello wurden unter kontinuierlicher Messung von Atmung, Puls und Blutdruck jeweils sowohl unverfängliche als auch Fragen gestellt, die sich auf Einzelheiten der vorgeworfenen Tat bezogen.

Die Ergebnisse wurden vom sachverständigen Zeugen Keeler als allgemeines Schuldbewusstsein interpretiert. Als Reaktion auf konkrete Fragen zum Beispiel zum Fluchtfahrzeug sah Keeler augenfällige Ausschläge insbesondere beim Blutdruckwert.

Spruchkörper nimmt an sozialem Experiment teil

Das Verfahren sollte für Grignano und Loniello mit Strafen enden, die in dieser vergleichsweise liberalen Epoche des US-Strafrechts nicht unüblich waren. Die Jury befand sie einer rücksichtslosen Angriffshandlung mit Todesfolge, aber ohne Tötungsabsicht schuldig. Loniello erhielt eine Freiheitsstrafe von einem bis zu acht, Grignano von einem bis zu sechs Jahren. Beide verzichteten auf Rechtsmittel.

Vom Richter befragt, ob er seinen Testergebnissen derart vertraue, dass er die wichtigsten Angelegenheiten des menschlichen Lebens darauf stützen wollte – dramatische Rhetorik mit Jury im Gerichtssaal – gab sich Keeler bescheiden. Nein, er würde sich nicht wünschen, dass ein Mensch allein wegen der Ergebnisse eines Lügendetektor-Tests verurteilt werde.

Aber als ein Element der Beweisführung unter Kenntnis anderer Umstände des Falls seien sie, gab er auf Van Pelts Frage an, von einigem Wert.

Nach ihrem Schuldspruch befragte der Richter die Geschworenen, ob das neue Beweismittel sie in ihrem Urteil beeinflusst habe. Sie antworteten – augenscheinlich kollektiv, nicht einzeln um ihre Auffassung ersucht –, dass sie die Ergebnisse des Lügendetektors zwar nicht allein für beweiskräftig erachtet, diese aber die Glaubwürdigkeit der Angeklagten geschwächt, jene der Zeugen der Anklage – die selbst freilich keinem Polygraphen-Test unterzogen worden waren – gestützt hätten.

Im Übrigen ließ Richter Van Pelt die Nachwelt wissen, dass es sich um ganz außerordentlich gute Geschworene gehandelt habe, kleine Kaufmänner und Landwirte, aber auch zwei Lehrer, damals recht hoch angesehene Leute – niemand also, dem man seinerzeit ohne Weiteres überzogene Einfalt hätte vorwerfen wollen.

Gerichtsconsulting in Sachen Aussagebegutachtung

Keelers Bescheidenheit wirkt rückblickend als ein rhetorisches Stilmittel vor den Geschworenen, um bei ihnen nicht durch überzogenes Selbstlob zur Wirkungsmacht des Polygraphen Zweifel zu wecken.

Denn Leonarde Keeler, der Miterfinder des modernen Polygraphen, entsprach wohl einem abenteuerlichen Typ des wissenschaftlichen Erfinders. Kaum eine der raren Darstellungen seines Lebens kommt beispielsweise ohne den Hinweis aus, dass sein ethanolforcierter Tod im Jahr 1949 auf die Trennung von seiner Gattin Katherine Applegate Dussaq (1905–1944) zurückzuführen war, einer der ersten forensischen Psychologinnen, die als eine der ersten Pilotinnen der US-Streitkräfte ums Leben kam. Keine Ehe unter Risikoaversen, wie es scheint.

Weniger küchenpsychologisch gewendet ist der Umstand, dass Keeler 1924 als noch sehr junger Mann mit einem ersten Gerät zu experimentieren begonnen, sein Psychologie-Studium auf die technisch abgesicherte Aussagenbegutachtung ausgerichtet hatte – Ms. Applegate, seine Kommilitonin, betrieb die modischere Handschriften-Begutachtung – und schließlich mit Clayton F. Van Pelt einen Richter fand, der ihm die Brücke zum ersten forensischen Test baute.

Zwei Jahre nach dem Fall in Wisconsin war seine Expertise in einem Aufsehen erregenden Serienmord-Fall gefragt – in dem der bereits zu Lebzeiten von den Boulevardmedien, später vom Film zum Superhelden der Verbrechensbekämpfung stilisierte Eliot Ness (1903–1957) ermittelt hatte. Keeler machte in Polizeibehörden Karriere, bevor er sich wieder als freiberuflicher Polygraphie-Gutachter unternehmerisch betätigte. 1948 trat Keeler selbst in einem James-Stewart-Krimi auf.

Zwischen Geschäft und Hoffnung im Einzelfall

In den USA ist der Polygraph heute stark umstritten. In Strafverfahren lässt ihn eine Minderzahl der Bundesstaaten nach Maßgabe des Richters als Beweismittel zu. Zur Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern sowie ausgesuchter, sicherheitsrelevanter Arbeitnehmer findet er weiten Einsatz, während privaten Unternehmern weitgehend untersagt ist, Bewerber oder Beschäftigte polygraphisch zu testen. Aus Leonarde Keelers alleinstehender Gutachtertätigkeit des Jahres 1935 ist gleichwohl eine regelrechte Industrie geworden, deren Jahresumsatz auf rund zwei Milliarden Dollar geschätzt wird, wie ein instruktiver Wired-Bericht zeigt.

In Deutschland fand die Diskussion, ob polygraphische Gutachten als Beweismittel zuzulassen seien, zuletzt vor rund zehn Jahren einen jüngsten Höhepunkt. Mit der Erfassung von Gehirnaktivitäten stehen inzwischen Verfahren zur Verfügung, die höhere Präzision versprechen als es die Beobachtung der drei Parameter Blutdruck, Puls und Atmung zulässt.

Angegriffen wird insbesondere das Dogma, der polygraphischen Untersuchung könne in deutschen Verfahren noch nicht einmal indizielle Bedeutung zukommen.

Die Diskussion dazu, ob es beispielsweise in Fällen höchster Beweisnot – etwa zum Vorwurf der Kindesmisshandlung in Sorgerechtsverfahren – wünschenswert wäre, dieses Dogma zu verwerfen, kann hier nicht geführt werden.

Warum taucht der Polygraph nicht auf, wo er zu erwarten wäre?

Ein eigenartiger Umstand lässt sich aber doch festhalten: das fast völlige Desinteresse an der historisch-politischen Dimension, die ein technisch gesichertes, auf objektivierte Methoden gestütztes Verfahren der Wahrheitsfindung hätte haben müssen.

Der Umstand, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16. Februar 1954 (1 StR 578/53) den Einsatz des Lügendetektors als unvereinbar mit dem Bild des Verdächtigten bzw. Beschuldigten als "selbstverantwortliche und sittliche Persönlichkeit" sah und jedenfalls nahelegte, dass die Menschenwürde in Gefahr sei, wird beispielsweise meist auf richterliche Vorbehalte gegenüber technisch-naturwissenschaftlichen Beiträgen zur Aussagepsychologie an sich zurückgeführt.

Der recht zwingenden Tatsache, dass 1954 die deutsche Gesellschaft im Allgemeinen, ihre staatlichen Funktionseliten im Besonderen, nur neun Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, kein Interesse an einem preisgünstigen, routinierten Wahrheits-Test hatten, ist – soweit erkennbar – in Deutschland nie systematisch diskutiert worden. Das Personal des 1. BGH-Strafsenats – es reichte vom vormaligen Untersuchungsrichter am Volksgerichtshof Ernst Mantel (1897–1971) bis zum Ex-Emigranten jüdischer Herkunft Erich Schalscha (1893–1981) – war möglicherweise selbst nie davon betroffen gewesen, doch hatte das US-Militär zahllose deutsche Kriegsgefangene mit Blick auf ihre spätere Verwendung z. B. im Polizeidienst polygraphisch befragen lassen. Dass sich mit der Technik Reihenscreenings durchführen ließen, war dem deutschen Juristen des Jahres 1954 mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr bewusst. Gründe, derlei nicht haben zu wollen, ebenso.

Seither sind mindestens zwei, im ersten Fall äußerst heftig geführte Kontroversen zum Strafrecht geführt worden, in denen die Zeugnisnot ein zentrales Problem blieb.

Als 1995 der langjährige rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Geis (1939–) als Argument gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung unter Eheleuten vortrug, der Staat dürfe "nicht im Freiraum der Ehe herumermitteln", formulierte ihm keine liberale Stimme – sonst dem technischen Fortschritt stets offen – die Eselsbrücke, eine modernisierte Polygraphie könne die Sache vielleicht schnell richten helfen.

Auch im milderen, aber lautstarken Revival der Diskussion um sexuelle Autonomie in Nähebeziehungen – der Nein-heißt-Nein-Kontroverse –  blieb es bei zarten Wünschen, es möge ins Metier aussagepsychologischer Gutachten investiert werden.

Dass liberale, feministische oder anderweitig fortschrittsliebende Kreise in diese Kontroversen den Polygraphen nur deshalb nie einführten, weil sie tiefe natur- und sozialwissenschaftliche Einsichten in seine begrenzte Aussagekraft zu Herzen genommen hatten, ist schwer zu glauben.

Zitiervorschlag

2. Februar 1935: Lügendetektor erstmals von Gericht anerkannt . In: Legal Tribune Online, 02.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40035/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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