Juristendeutsch: Sub­jekt, Prä­d­ikat, Objekt? Da ist mehr drin

von Prof. Dr. Roland Schimmel

18.03.2017

Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? Wie man einen Satz von Deutsch auf Legalesisch übersetzt und seinen Umfang verdoppelt, ohne einen Funken Inhalt hinzuzufügen, erklärt Roland Schimmel in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

1/7: Was drin steht

Angenommen, es gelte für einen Lernbeitrag in einer juristischen Ausbildungszeitschrift einen kurzen Einführungstext zu schreiben. Er  sollte das Thema und die Herangehensweise des Artikels darstellen. Der Satz könnte also etwa lauten:

Der Beitrag gibt mit einem kommentierten Prüfungsschema einen Überblick über die Vollstreckungsabwehrklage des § 767 ZPO.

Das ist ein Hauptsatz mit16 Wörtern, genauer: 121 Anschlägen einschließlich Leerzeichen und Satzzeichen. Aus die Maus. Die Doppelung von "Überblick über" ist vielleicht nicht so recht elegant – aber wir sind ja nicht bei einem Schönheitswettbewerb. Selbst die Substantivquote ist mit vier von 16 Wörtern noch passabel, auch wenn sich mit "Prüfungsschema" und "Vollstreckungsabwehrklage" gleich zwei Komposita hinein mogeln.

Zitiervorschlag

Roland Schimmel, Juristendeutsch: Subjekt, Prädikat, Objekt? Da ist mehr drin . In: Legal Tribune Online, 18.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22413/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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