Juristische Grenzwissenschaften
Ein bescheidenes Lob der Gewalt
06.01.2013
Straßenbahnnutzer kennen die Situation. Ermattet von der brutalen Anstrengung, vier oder fünf Stunden in einer öffentlichen Schule erlebt zu haben, besteigen junge Menschen den Waggon. Soweit es die Raumsituation zulässt, wandert erst der eine regennasse Turnschuh auf den gegenüberliegenden Sitzplatz, dann der andere. Der unbefangene Beobachter erkennt, dass hier von Anstandsregeln unbefleckte Menschen eine bequeme Haltung beim SMS-Tippen suchen oder einfach nur lässig aussehen müssen. Juristisch geschulte Fahrgäste ärgern sich über den Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinien sowie darüber, dass die fahrlässige Sachbeschädigung fremder Kleidung durch Straßenkot kaum je einen Richter finden wird.
Wer glaubt, seinem Unmut Luft machen zu sollen, etwa mit dem barschen Hinweis, dass ein solches Verhalten schlichtweg widerlich und der Schmutzfüßler kriminell rücksichtslos sei, wird in erstaunte Augen blicken. Leider beruht das Unverständnis nicht auf bloßem Unverstand. Der Einsichtsmangel kann regelmäßig einen Grund haben – in Gestalt einer Doktrin, die hierzulande als "Gewaltfreie Kommunikation" bekannt geworden ist, längst ihren Weg in die Lehrerausbildung gefunden hat und in diesem Fall lehrt, dass der belästigte Fahrgast seinen Unmut nicht durch direkte aggressive Äußerungen kundtun sollte.
Nun wird auch für die Jurisprudenz vermehrte Mediation gefordert. Als Konterbande könnte sie die "Gewaltfreie Kommunikation" weiter verbreiten helfen. Denn sollten Juristen über allzu viel Vermittlungsarbeit ihre Tradition vernachlässigen, Konflikte nach alter Robenträger Sitte auszutragen – ob im harschen rhetorischen Schlagabtausch oder in den zarten Schmelz sanft-aggressiver Schriftsätze gehüllt – droht die "Gewaltfreie Kommunikation" auch eine der Wurzeln des Rechts zu zersetzen. Doch bevor diese zugespitzte These verteidigt wird, zunächst die Frage:
Was ist "Gewaltfreie Kommunikation" überhaupt?
Man sollte annehmen, "Gewaltfreie Kommunikation" sei schlicht eine Diskussion, deren Teilnehmer sich weder schlagen noch ihre Standpunkte mit anderen als rhetorischen Waffen ausfechten – ein Gespräch also, bei dem niemand an die §§ 223 ff. Strafgesetzbuch (StGB) denken müsste. Das ist natürlich juristisch und daher ausnahmsweise zu einfach gedacht.
Bei der "Gewaltfreien Kommunikation", von ihren Anhängern oft auch nur kurz "GFK" genannt, handelt es sich vielmehr um eine Doktrin, die zuerst vom US-amerikanischen Psychologen Marshall B. Rosenberg (geb. 1934) propagiert wurde – als "machtvolles Instrument" zum Umgang mit Konflikten vom völkerrechtsrelevanten Gewaltverhältnis bis zur Auseinandersetzung zerstrittener Eheleute. Seine Doktrin trug Rosenberg ein von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gestiftetes Ehrenamt ein. Diese hatte für die Jahre 2001 bis 2010 eine "Dekade für eine Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit für die Kinder der Welt" ausgerufen – unter der Kuratel eines Gremiums, dem neben religiösem Führungs- und Jetset-Personal eben auch der Erfinder der "Gewaltfreien Kommunikation" angehörte. Es fragt sich, ob man derlei noch als völkerrechtsrelevantes Handeln sehen oder gleich zum Sarkasmus übergehen will.
Das "Hauptwerk" Marshall B. Rosenbergs ist zwar erst 2011 in deutscher Sprache unter dem Titel "Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache des Lebens" [sic!] erschienen, fand aber zuvor schon breite Wahrnehmung durch die kleinteiligen Distributionsverfahren der Erwachsenenbildung, Friedenspädagogik und – nicht zu vergessen – der mählich wachsenden Mediationsbranche.
- Seite 1: Schmutzfüßler, der zarte Schmelz sanft-aggressiver Schriftsätze und Mediation
- Seite 2: Einfachste Kommunikationsstrategien, Slapstick in Bethlehem, Kakao-Paraphrasieren
- Seite 3: "Und mit 18 müssen sie dann zum Therapeuten"
Zitiervorschlag
Martin RathProfil bei Google+, Juristische Grenzwissenschaften: Ein bescheidenes Lob der Gewalt. In: Legal Tribune ONLINE, 06.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/7910/ (abgerufen am 24.05.2013)
Infos zum ZitiervorschlagKommentare
Die GFK ist ein wichtiges und interessantes Mittel, um in Konflikten über diese sprechen zu können und sich nicht in gegenseitigen Verletzungen zu verlieren. Die Mediation ist ein Schlichtungsverfahren, dass den großen Vorzug hat, dass zwei Parteien wieder miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden. Gewalt im physischen Sinne löst hingegen keinen einzigen Konflikt (s. z. B. Palästina), Gewalt im psychischen Sinne bewirkt im schlimmsten Fall physische. Was Kant mittendrin zu suchen hat, muss ein Rätsel bleiben, vielleicht soll es den Artikel veredeln, der ansonsten ein einziges, wie gesagt, Kuddelmuddel ist, dass sich an keiner Stelle sachlich mit irgendeinem der aufgeworfenen Themen auseinandersetzt und höchstens das Prädikat "Glosse" verdient, dieses Genre allerdings eher imitiert als bedient.
Und so fühle ich mich auch nicht verpflichtet, den Autor oder das Geschriebene ernst zu nehmen und verwende gewalthafte Kommunikation. Aber das ist ja gut. Sagt Herr Rath.
Da ist es natürlich angebracht, gewaltfreie Kommunikation in einem schlecht recherchierten und noch schlechter geschriebenen Artikel durch den Kakao zu ziehen. Ja ein Lob der Gewalt ist das was nötig ist... Das ist mit Abstand der miserabelste Artikel der je auf lto erschienen ist.
Wenn Sie die vorsintflutlichen islamischen Gesellschaften meinen, dann haben Sie wohl mit den 70% Recht. Ansonsten sind Frauen genau so gewalttätig wie Männer. Ach, so, ich weiß ja: "Gewalt kommt mir nicht in die Tüte", brüllen einen jedes Jahr die Bäcker an und unterstützen dann damit, wie sie wenigstens meinen, die örtlichen Frauenhäuser. Deren Existenz auch schon lange obsolet ist. Und die Bewohnerinnen der Frauenhäuser in Deutschland sind zu 70% Muslima. Aber darüber reden die Frauenhausmitarbeiterinnen nicht gerne. Denn dann würden sie ihr Hauptfeindbild verlieren: den schlagenden deutschen Mann, den es so nur in ihren Köpfen gibt!
Die Wahrheit in Deutschland hat es schwer. Andere Länder sind da schon viel viel weiter.
Tatsächlich steht der Text mE in bester, feuilletonistischer Tradition, soll heißen: Exzellent geschrieben, inspiriert und witzig, aber leider auch ziemlich frei von echter Substanz.
Eine Auseinandersetzung mit den Kritikern dieser Kommunikationstechnik ist jedoch notwendig und gewollt. Auch Rosenberg macht daraus keinen Hehl. Der Unterschied ist, dass er niemanden für seine Haltung verurteilt. Solche Artikel machen es schwieriger, in einen ernsthaften Dialog zu treten.
Ein Teil der kritischen Auseinandersetzung mit Mediation/GfK beinhaltet die diesbezügliche Haltung der Anwälte. Ich werte diese so, dass Mediation und die Gewaltfreie Kommunikation bei Anwälten als Bedrohung empfunden werden MUSS, solange sie nicht selbst diese Mediationen halten und ihre wirtschaftlichen Interessen damit befriedigen dürfen. Die meisten Rechtschutzversicherer spielen hier mit, damit sie es sich nicht mit den Vollblutjuristen gänzlich verderben und ihrerseits noch weitere teure Rechtsverfahren erleiden müssen. Inwieweit der Grundgedanke der Konfliktlösung kompatibel mit der Haltung der Anwälte ist, ist und bleibt zu bezweifeln. Am Ende steht für sie immer das geschriebene Recht. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Genau hier wäre ein Dialog dringend erforderlich. Es geht hier jedoch um Besitzstandwahrung, um Animositäten, ja geradezu um Angst um die eigene Existenz. Wen wundert es? An jeder Ecke sprießt ein Anwaltsbüro aus der lehmigen Erde. Jedes Rechtsgebiet hat gleich mehrere Mitstreiter im Feld und das mit einer Dichte, die sich manch anderer Geschäftsmann wünschen würde. Diese Überproduktion von Juristen führt zu einer bedrohlichen Sättigung des Marktes und dann kommen Mediatoren und faseln das konfliktlösende Glück vom Himmel! Das ist nicht akzeptabel für den Anwalt als Unternehmer.
Bei so vielen Advokaten kann es eigentlich nicht sein, dass das Recht nicht Recht bleibt. Unfassbar die Vorstellung, das jeder von Ihnen auch noch Recht hat! Und doch erbringt der Streit weiteren Streit und der bringt wieder Streit. Es bleibt also die Frage, ob eine gewaltvolle Haltung wirklich Recht einbringt. Wer bewertet, abwertet und verallgemeinert, zahlt einen hohen Preis dafür, sagt Rosenberg und stellt die Frage „Willst Du Recht haben oder glücklich sein?“ Die Antwort bietet er gleich mit: „Beides gemeinsam geht nicht!“ Doch es ist immer eine zutiefst persönliche Entscheidung.
TopJOBS der Woche
Daimler AG, Sindelfingen
Neueste Stellenangebote
LTO-Quiz: Einstellungstests bei Journalistenschulen
Veranstaltungen und Seminare
04.06.2013 - 04.06.2013, CelleRAK Celle & Oldenburg zum KostRMoG 2013
14.06.2013, BerlinTipps und Tricks im Verwaltungsrecht
02.10.2013 - 05.10.2013, GreifswaldStaatsrechtslehrertagung 2013
04.10.2013 - 05.10.2013, Bonn6. EU-Strafrechtstag
15.11.2013 - 16.11.2013, Hamburg42. Baurechtstagung











