Empirie zur Beeinflussbarkeit von BVerfG-Richtern: Vox populi und das Ver­fas­sungs­ge­richt

von Martin Rath

13.03.2016

2/2: Richter sind von Ignoranz und Lümmelei bedroht

Bataillone bräuchte es, um Gehorsam zu bewirken. Dass Entscheidungen ignoriert werden, erleben nicht nur zurzeit die Richterkollegen vom Trybunał Konstytucyjny in Warschau, auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht übten sich Exekutive und Legislative gelegentlich in Befehlsverweigerung, beispielsweise in der Umsetzung des Karlsruher Verdikts gegen Beraterverträge zwischen Bundestagsabgeordneten und zahlungskräftigen Lobbyisten.

Mit Urteil vom 5. November 1975 (Az. 2 BvR 193/74) hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem festgestellt, dass gesetzliche Vorkehrungen dagegen getroffen werden müssten, dass Abgeordnete wirtschaftliche Vorteile aus "Beraterverträgen" erhalten, ohne dafür mehr zu leisten, als sich dem Risiko auszusetzen, für käuflich gehalten zu werden.

Wie die Reaktion des Bundesgesetzgebers in den 40 Jahren seit dieser verfassungsrichterlichen Vorgabe zu bewerten sind – auf einer Skala zwischen nackter Ignoranz, nachhaltiger Verschleppung oder sorgfältiger Prüfung, dass da mal etwas getan werden könnte –, liegt zwar im Auge des Betrachters. Doch steht dem Gericht, anders als dem Vatikan, noch nicht einmal eine Schweizergarde zur Seite. Die Erfahrung von Machtlosigkeit mag also die richterliche Neigung zur öffentlichen Meinungstendenz gut begründen.

Wo kommt das Bauchgefühl eines Richters her?

Um statistisch tragfähige Relationen zwischen der Urteilspraxis und der demoskopisch erhobenen Tendenz der öffentlichen Meinung herstellten zu können, mussten sich die Politikwissenschaftler aus Mannheim und Hannover natürlich auf eine beherrschbare Datenmenge beschränken. Sie zogen ihre Daten aus der demoskopischen Forschung sowie der Entscheidungssammlung des Gerichts, was die Themen und Streitparteien betraf. Weitere Faktoren hineinzurechnen, wäre sicher wünschenswert.

Möglicherweise bilden die Verfassungsrichter ihr Bauchgefühl, das für Menschen mit zwei juristischen Staatsexamen bekanntlich als "Judiz" firmiert, nicht mit Blick in die allgemein zugänglichen Medien, sondern nach ernsthaftem Studium jener einschlägigen Publikationen, die von den gut 700 Mitgliedern der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in die Welt gesetzt werden. Diese Publizistik allerdings so zu codieren, dass sie in einer statistisch tragfähigen Analyse Platz finden könnte, dürfte keinem Menschen zuzumuten sein. Es wird einfach zu viel geschrieben.

Bestimmt beleidigt die Empirie irgendjemanden

Einer empirischen Untersuchung dazu, ob die dogmatischen und anderweitigen Schreibleistungen der akademischen Rechtswissenschaft im verfassungsgerichtlichen Betrieb – oder im Justizbetrieb überhaupt – eine Wirkung zeigen und wenn ja, welche, haben sich Politikwissenschaftler nach hiesiger Kenntnis bisher verweigert.

Ob sich in der sozialen Wirklichkeit des richterlichen Urteils daher eine potenzielle Beleidigung von Staatsrechtslehrern, anderen akademischen Juristen sowie jenen jungen Menschen verbirgt, die sich beim Studium des Rechthabens nicht allein auf Präjudizien und Praktikerkommentare verlassen möchten, kann man also empirisch nicht sicher behaupten, allenfalls mit Blick auf die Selbstzitate der höheren Gerichte vermuten.

Dass allerdings eine empirische Untersuchung zu jenen Faktoren, durch die richterliche Entscheidungen beeinflusst werden könnten, die Sache von Politik- und anderen Sozialwissenschaftlern ist und nur alle Jubeljahre in der Rechtswissenschaft verhandelt wird, ist auch für sich genommen schon beschämend genug.

Lesetipps:

Der Aufsatz von Sternberg et al.

Gschwend, Sternberg, Zittlau: "Are Judges Political Animals After All? Evidence from the German Federal Constitutional Court"

Zum Streit um die soziologische Betrachtung der deutschen Richter (mit weiteren Nachweisen): Peter Schwerdtner, Juristenzeitung 1970, S. 516-517, wieder abgedruckt in: Hanjo Hamann und Martin Idler: "Zeitgeistreiches", Tübingen 2015.

Der Autor Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Ohligs bei Solingen.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Empirie zur Beeinflussbarkeit von BVerfG-Richtern: Vox populi und das Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 13.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18763/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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