Allerheiligen

Falsche Leichen und Grabbesucher auf Abwegen

von Dr. Uwe Wolf

01.11.2011

allerheiligen

Anfang November begeben sich viele Angehörige und Freunde zu den letzten Ruhestätten ihrer Lieben. Bisweilen verlaufen die Besuche unerquicklich. Der Frieden zwischen Veilchen und Heidekraut stellt sich manchmal erst wieder ein, wenn ein Gericht ein Machtwort spricht.

In Oberfranken stand eine Beerdigung an. Obwohl es stark geschneit hatte und der Boden spiegelglatt gefroren war, wollte ein Beisetzungsgast partout nicht den geräumten Weg vom Eingang des Friedhofs zur Grabstätten gehen.

Es kam, wie es kommen musste: Der einsame Fußgänger setzte sich auf einem nicht geräumten Schleichpfad höchst unsanft auf das Hinterteil. Für die bei dem Sturz erlittenen Verletzungen verlangte der Gestrauchelte satte 4.000 Euro Schmerzensgeld von der Gemeinde.

Wenn eine öffentliche Beerdigung ansteht, so die Begründung des Geschädigten, müsse die Gemeinde als Eigentümerin des Gottesackers gefälligst alle Wege räumen und streuen.

"Vernünftige" Friedhofsbesucher bleiben aufrecht

Dieser anspruchsvollen Erwartungshaltung wollten sich die Gerichte nicht anschließen. Bei Eis und Schnee, so die Richter, reiche es völlig aus, wenn die Gemeinde als Grundstückseigentümerin einen Weg vom Eingang zur Beisetzungshalle frei räume.

Da das Glatteis am fraglichen Tag von jedem "vernünftigen" Besucher habe erkannt werden können, habe der Gestürzte auf eigenes Risiko gehandelt (Oberlandesgericht Bamberg, Az. 5 U 232/09).

Ein deutlich höheres Risiko nahm die Besucherin eines Friedhofs in Düsseldorf auf sich. Obwohl es an den Vortagen geregnet hatte und der Boden entsprechend aufgeweicht war, konnte es die Seniorin nicht lassen, aus nächster Nähe in eine frisch ausgehobene Grube blicken zu wollen.

Langer Schritt, jäher Sturz, bitteres Ende

Kaum hatte die betagte Dame den Rand des Lehmhügels erklommen, rutschte sie ab und rauschte mit Schmackes in die Tiefe.

Die bei dem Sturz erlittenen Knochenbrüche und Prellungen überlebte die Rentnerin nur wenige Tage. Ihr Mann verklagte die Stadt Düsseldorf: Die "Unfallstelle" sei nicht gehörig gesichert gewesen; Behandlungs- und Beisetzungskosten müsse somit die Kommune zahlen.

Mitnichten, befanden die Richter. Jedem müsse bekannt sein, dass frischer Erdaushub nach Regen extrem glitschig sei. Wer es sich dennoch nicht verkneifen könne, eine Leichengrube aus nächster Nähe zu inspizieren, sei für die Folgen seines Tuns selbst verantwortlich (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 18 U 22/75).

Unzufrieden im Dreiergrab - Nebenbuhlerin soll weichen

Im Ruhrgebiet kam es zu einer folgenschweren Verwechslung: Eine Friedhofsverwaltung bestattete die Gattin des Besitzers eines Doppelgrabes nicht in besagtem, sondern in der der daneben befindlichen "dreistelligen Familienwahlgrabstätte".

Die "Mieterin" des zu Unrecht in Beschlag genommenen Dreifachgrabs war außer sich: Da bereits ihr Mann und ihre verstorbene Schwester in dem Grab lägen, sei dies nach der Fehlbeisetzung nun voll.

Da sie Wert darauf legte, wie ursprünglich geplant, neben Gatten und Schwesterherz zur letzten Ruhe gebettet zu werden, forderte sie den Besitzer der Nachbargrabstelle auf, seine verstorbene Frau augenblicklich umbetten zu lassen.

Der Nachbar freilich, sah das nicht so eng. Er wollte seiner Verblichenen einen Ortswechsel ersparen. Die um ihre letzte Ruhestelle geprellte Frau zog vor Gericht - und verlor.

Die Richter stellten zwar fest, dass die Friedhofsbehörde bei der Falschbestattung eindeutig rechtswidrig gehandelt hatte; angesichts der vom Grundgesetz besonders stark geschützten Totenruhe müsse dieser Fehlgriff im konkreten Fall jedoch hingenommen werden.

Immerhin, so die Richter, sei der Klägerin von der Gemeinde eine unmittelbar an ihr Familiengrab angrenzende Grabstelle kostenfrei angeboten worden. Da ihren Bedürfnissen somit "weitgehend" nachgekommen werde, dürfe die Nachbarin im falschen Grab ihren Frieden finden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az. 14 K 610/95).

Der Verfasser Dr. Uwe Wolf arbeitet als Jurist und freiberuflicher Autor in Düsseldorf.

 

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Zitiervorschlag

Dr. Uwe Wolf, Allerheiligen: Falsche Leichen und Grabbesucher auf Abwegen. In: Legal Tribune ONLINE, 01.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4695/ (abgerufen am 23.05.2012)

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