Rechtsquiz zum Karnevalsrecht


© slop - Fotolia.com

Was wissen Sie heute noch? Testen Sie Ihr Wissen im Karnevalsrecht!

Wenn es hitzefrei gibt, müsste es doch eigentlich auch "karnevalsfrei" geben? Kriegt man Schmerzensgeld, wenn man Kamelle an den Kopf geworfen bekommt? Welche Norm ist einschlägig bei Masken und Pappnasen im Straßenverkehr und welche beim abgeschnittenen Schlips? Welches "Gesetz" bildet den Auftakt zur Mainzer Fastnacht und welches Verbot gilt in der Kölner Altstadt? Prüfen Sie jetzt Ihr Wissen im Karnevalsrecht (solange Sie noch nüchtern sind)!

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Frage 1

Es gehört zur Weiberfastnacht, den Herren die Krawatte abzuschneiden. Was ist das zivilrechtlich?

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen