IStGH ermittelt gegen britische Soldaten: Mutig, aber wohl ohne große Folgen

von Dr. Alexander Heinze

19.05.2014

Während dem IStGH einseitige Ermittlungen und Rassismus gegenüber afrikanischen Machthabern vorgeworfen wird, entscheidet sich seine Chefanklägerin für Vorermittlungen gegen britische Soldaten wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Irak. Das ist eine mutige Entscheidung, die allerdings nichts daran ändert, dass der Gerichtshofs nicht überall gleichermaßen ermitteln kann, meint Alexander Heinze.

Nun also doch. Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Fatou Bensouda hat ein Vorermittlungsverfahren gegen britische Soldaten wegen angeblicher Kriegsverbrechen eingeleitet. Das ist erstaunlich, hatte doch ihr Vorgänger einen solchen Schritt noch abgelehnt.

Konkret geht es um den Vorwurf, britische Soldaten hätten im Irak zwischen 2003 und 2008 Gefangene misshandelt, gefoltert und willkürlich umgebracht. Den Gerichtshof erreichten bis 2006 über 240 Klagen von verschiedenen Menschenrechtsrechtsorganisationen, die diese Vorwürfe belegen sollten. Zwar ist der Irak keine Vertragspartei des IStGH, Den Haag war trotzdem zuständig, da sich die Foltervorwürfe gegen britische Staatsangehörige richteten und das Vereinigte Königreich das IStGH-Statut ratifiziert hat. Der damalige Chefankläger Luis Moreno Ocampo hielt die Vorwürfe allerdings für nicht schwer genug, um ein internationales Verfahren zu rechtfertigen.

In den Augen seiner Nachfolgerin belegen neue Beweise nun das Gegenteil. So legten im Januar 2014 die Nichtregierungsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die Public Interest Lawyers (PIL), eine gemeinnützige Anwaltskanzlei aus Birmingham, ein 250-seitiges Dokument vor, in dem ehemalige Häftlinge von systematischer Folter berichten.

Kritiker instrumentalisieren Entscheidung der Chefanklägerin

Die Entscheidung, Vorermittlungen aufzunehmen, beweist Mut, denn die britische Regierung installierte ihrerseits ein immerhin 200 Personen starkes Ermittlungsteam, das der armeeinternen Anklagebehörde zuarbeiten soll. Naturgemäß hält der Leiter der Anklagebehörde, Andrew Cayley, Ermittlungen des IStGH für nicht notwendig.

Die Vorermittlungen kommen zudem zu einer Zeit, in der der Gerichtshof von etlichen Seiten, unter anderem der Afrikanischen Union und zahlreichen Menschenrechtsorganisationen, unter Beschuss geraten ist: Ihm wird vorgeworfen, "anti-afrikanisch" und ein "Werkzeug von Neokolonialismus oder des Westens" zu sein, bei seinen Ermittlungen mit zweierlei Maß zu messen und bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern eher auf globale Machtverhältnisse, politische, militärische und insbesondere wirtschaftliche Interessen zu schauen.

Entsprechend wurde die Entscheidung der Chefanklägerin instrumentalisiert: Moderate Kritiker stellten fest, dass der Gerichtshof nun endlich ein Einsehen habe. Hardliner warfen Bensouda dagegen vor, sich kurzfristig aus der Schusslinie nehmen zu wollen.

Blair wird wohl nicht vor dem IStGH erscheinen müssen

Nichts dergleichen trifft zu. In der Tat haben die Vorermittlungen zunächst keine gravierenden Folgen. Da es sich nicht um einen Staatenverweis, sondern um ein Vorgehen der Anklägerin auf eigene Initiative handelt, sind Bensoudas Befugnisse beschränkt: Sie kann Staaten, Organe der Vereinten Nationen, zwischenstaatliche und nicht-staatliche Organisationen sowie andere Quellen lediglich um Auskünfte ersuchen, kann aber keine Zwangsmaßnahmen anwenden und Zeugenaussagen lediglich "entgegennehmen".

Erwartungen, dass der ehemalige Premierminister Toni Blair nun vor dem IStGH erscheinen muss, werden sich nicht erfüllen: Blair könnte höchstens wegen des Verbrechens der Aggression angeklagt werden. Seit 2010 enthält das Statut zwar nicht mehr nur einen losen Verweis auf dieses Verbrechen, sondern einen entsprechenden Tatbestand sowie konkrete Voraussetzungen, wann die Chefanklägerin wegen dieses Verbrechens überhaupt ermitteln darf. Diese Änderung wird jedoch erst wirksam, wenn eine Mehrheit der Vertragsstaaten sie ratifiziert hat, was noch nicht geschehen ist (ohnehin dürfte der IStGH frühestens ab dem 1. Januar 2017 über das Verbrechen entscheiden).

Kurzum: Das Verbrechen der Aggression unterfällt momentan noch nicht der Zuständigkeit des IStGH. Schließlich bezweifeln selbst Optimisten, dass den britischen Behörden nachgewiesen werden kann, sie würden nicht ausreichend ermitteln – und nur das würde zur Eröffnung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens führen.

Mit geringem Budget gegen schwere Menschenrechtsverletzungen

Es wäre jedoch falsch, die Bedeutung der Vorermittlungen an der Wahrscheinlichkeit zu messen, welcher Brite wann vor den Richtern des IStGH stehen muss. Wer dies macht, missversteht die Rolle des Gerichtshofs.

Es ist unmöglich, dass der IStGH überall dort, wo schwere Menschenrechtsverletzungen geschehen, gleichermaßen ermittelt. Selbst nationale Strafverfolgungsbehörden sehen sich dem Vorwurf der Selektivität ausgesetzt, weil sie täglich entscheiden müssen, Ermittlungen nicht aufzunehmen bzw. nicht anzuklagen. Im Unterschied zum IStGH sind nationale Gerichte und Staatsanwaltschaften jedoch gesellschaftlich integriert und können auf eine lange und gefestigte Tradition zurückblicken. Selbst im Falle ganz offensichtlicher Fehleinschätzungen würde hierzulande niemand die Rolle und Funktion eines Gerichts hinterfragen.

Der IStGH hingegen ist weder in eine bestimmte Gesellschaft integriert, noch kann er auf eine lange und gefestigte Tradition zurückgreifen. Im Gegenteil. Von dem Gericht im Teenager-Alter wird nichts weniger erwartet als der Weltgemeinschaft zu dienen und gleichzeitig funktionsunfähige bzw. -unwillige nationale Systeme der Strafrechtspflege zu ersetzen. Dafür hat es ein Budget, was – um im Bild zu bleiben – nicht mehr als ein Taschengeld ist. Nach einer Studie des Leitner Center for International Law and Justice stand den Bundesgerichten in den USA allein im Jahr 2012 mehr Geld zur Verfügung als dem IStGH seit seinem Bestehen. Die Olympischen Spiele in London 2012 kosteten das Neunfache.

Das Gericht ist daher zur Selektivität geradezu gezwungen, es kann nur wenige Ermittlungsverfahren schultern. Damit steckt hinter der internationalen Organisation, die sich das Ende der Straflosigkeit schwerster völkerrechtlicher Verbrechen auf die Fahnen schrieb, "nur" ein überschaubar finanziertes und auf die Kooperation der Staaten angewiesenes Gericht – ebenso, wie hinter der Maske des Superhelden Batman nur der Geschäftsmann Bruce Wayne steckt. Wie Batman muss sich auch der IStGH darauf beschränken, denjenigen klare Zeichen zu senden, die sich trotz schwerster völkerrechtlicher Verbrechen in Sicherheit wähnen. Diese generalpräventive Funktion hat die Chefanklägerin durch ihre Entscheidung für Vorermittlungen gegen britische Soldaten erfüllt.

Der Autor Dr. Alexander Heinze ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften in der Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Göttingen.

Zitiervorschlag

Dr. Alexander Heinze, IStGH ermittelt gegen britische Soldaten: Mutig, aber wohl ohne große Folgen . In: Legal Tribune Online, 19.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12015/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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