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Legal Tribune ONLINE erhebt - gerade als Fachmedium des Jahres 2011 im Bereich Recht / Wirtschaft / Steuern - den Anspruch, zitierfähig zu sein. Dazu gewährleisten wir die dauerhafte Abrufbarkeit und Nachprüfbarkeit der auf LTO.de veröffentlichten Beiträge:

  • Beiträge werden nach der Veröffentlichung inhaltlich grundsätzlich nicht mehr verändert. Das Datum der Veröffentlichung des Beitrags (zwischen Überschrift und Teaser oben rechts) entspricht dann dem Datum seiner letzten Aktualisierung.

 

  • Trotz eingehender redaktioneller Vorab-Kontrolle können erst nach der Veröffentlichung eines Beitrags formale Fehler wie Tipp-, Rechtschreib- oder grammatikalische Fehler auffallen. Ausschließlich solche Fehler, die keinerlei inhaltliche Änderung mit sich bringen, werden auch nach der Veröffentlichung noch korrigiert.

 

  • Tatsächliche oder rechtliche, also inhaltliche Ausführungen jedweder Art werden nach der Veröffentlichung nur im Ausnahmefall verändert. Sofern solche Änderungen dennoch ausnahmsweise erforderlich werden, wird dies gekennzeichnet:

 

Sofern möglich, erfolgt die Kennzeichnung durch ein Sternchen (*) an der nachträglich veränderten Textstelle. Es verweist auf die "Anmerkung der Redaktion", welche sich unterhalb des Beitrags befindet und die nachträglich vorgenommene Änderung erläutert. Auch dann, wenn der Text nachträglich strukturell und daher möglicherweise an mehreren Stellen verändert wird, also die Anbringung eines Sternchens (*) im Text nicht an einer konkreten Stelle möglich ist, wird auf nachträglich erfolgte Änderungen durch eine "Anmerkung der Redaktion" unterhalb des Textes hingewiesen. Der Hinweis enthält auch das Datum einer nachträglichen Änderung, sofern dieses vom Datum der Veröffentlichung abweicht.

Zitiervorschlag

Wenn Sie einen Beitrag zitieren, der nicht mit einer Anmerkung der Redaktion versehen ist, schlagen wir folgende Zitierweise vor, die die Besonderheiten des Zitierens von Internetquellen berücksichtigt:

Nachname, Vorname, Oberzeile und Überschrift des Beitrags. In: Legal Tribune ONLINE, Datum, URL .

Der Beitrag "Falle Steuerflucht - Ich bin doch nicht weg" von Dr. Ulrich Ränsch, veröffentlicht in Legal Tribune ONLINE am 30. Mai 2011 unter www.lto.de/de/html/nachrichten/3393/falle_steuerflucht_ich_bin_doch_nicht_weg/ wäre also wie folgt zu zitieren:

Ränsch, Ulrich, Falle Steuerflucht: Ich bin doch nicht weg. In: Legal Tribune ONLINE, 30.05.2011, www.lto.de/de/html/nachrichten/3393/falle_steuerflucht_ich_bin_doch_nicht_weg/ .

Hinweis: Um Missverständnisse betreffend die URL zu vermeiden, empfehlen wir, den Hyperlink (per rechte Maustaste) zu entfernen, die URL kursiv zu setzen und zwischen dem letzten Zeichen der URL und dem die Fußnote abschließenden Punkt ein Leerzeichen einzufügen.

Sollten Sie ausnahmsweise unter dem Beitrag einen Hinweis darauf finden, dass dieser nach seiner Veröffentlichung inhaltlich verändert wurde, empfehlen wir, am Ende der Fußnote noch das Datum aufzunehmen, zu dem Sie den Beitrag abgerufen und zitiert haben:

Nachname, Vorname, Oberzeile und Überschrift des Beitrags. In: Legal Tribune ONLINE, Datum, URL (abgerufen am ...).

Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung unter redaktion@lto.de

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Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgart1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

LTO-Quiz

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Was die Abkürzung DAV bedeutet, weiß jeder Rechtsanwalt. Aber was ist mit dem Begriff des Vorsprekes? Und wo ist noch gleich die Vorschusspflicht geregelt?

Testen Sie hier, ob Sie nach dem Staatsexamen im Berufsleben bestehen können!

Ihre Meinung

Mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch

Müssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?

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Ja.

Eine härtere Bestrafung ist notwendig.

Nein.

Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

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Artikel der Woche

Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie

Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.

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