Allgemeine Geschäftsbedingungen "Stellenanzeigen auf LTO" der Wolters Kluwer Deutschland GmbH

1. Geltungsbereich der AGB / abweichende Vereinbarungen

Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH (nachstehend: WOLTERS KLUWER) vertreibt das Produkt "Stellenanzeigen auf LTO" (nachfolgend: "Stellenanzeigen“) für den unter www.lto.de unter der Rubrik Stellenmarkt angebotenen Online-Stellenmarkt (nachstehend: Stellenmarkt). Für unsere Leistungen im Zusammenhang mit diesem Produkt einschließlich der darauf bezogenen Erklärungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB), sofern nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss müssen schriftlich (hier und nachstehend: einschließlich Fax und E-Mail) erfolgen. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die Stellenanzeige telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder per Online-Auftragsformular bestellt (Angebot) und WOLTERS KLUWER dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusendet (Annahme).

3. Gestaltung und Inhalt der Stellenanzeige / Freigabe

3.1 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde für die Inhalte und Gestaltung der Stellenanzeige im Rahmen der Vorgaben von WOLTERS KLUWER verantwortlich; eine Prüfung durch WOLTERS KLUWER erfolgt nicht.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die sämtlichen zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen wie Texte, Grafiken, Logos (nachfolgend: Materialien) im vereinbarten Format bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so verlängern sich die Fristen zur Leistungserbringung für WOLTERS KLUWER (Ziff. 4.3) entsprechend.

3.3 Ist der Kunde eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, darf die Anzeige nur Logos und Marken des Kunden enthalten. Ist der Kunde eine Werbeagentur, darf die Stellenanzeige nur Logos und Marken des Klienten des Kunden oder im Vertrag genannten Endkunden enthalten.

3.4 Verwendet der Kunde für die Stellenanzeige kein eigenes Layout, übermittelt WOLTERS KLUWER nach Absprache dem Kunden per E-Mail die finale Stellenanzeige in ihrer Endfassung zur Ansicht. Teilt der Kunde Beanstandungen nicht innerhalb von drei Werktagen ab Zugang der E-Mail mit, gilt die Anzeige als abgenommen und freigegeben.

4. Leistungen

4.1 WOLTERS KLUWER erbringt die Leistungen nach Maßgabe des jeweils gebuchten Leistungspaketes.

4.2 Die Leistungen von WOLTERS KLUWER umfassen die Veröffentlichung der Anzeigen in dem in den jeweiligen Leistungspaketen beschriebenen Umfang auf dem Stellenmarkt von LTO.

4.3 Die Schaltung der Anzeige erfolgt ab dem in dem Vertrag vereinbarten Termin. Ist ein solcher Termin nicht vereinbart, erfolgt die Schaltung der Anzeige unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages. WOLTERS KLUWER weist darauf hin, dass die Bearbeitung und Veröffentlichung der gebuchten Stellenanzeige bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen kann. WOLTERS KLUWER ist berechtigt, zur Bearbeitung und Veröffentlichung der gebuchten Stellenanzeigen Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Sofern die Platzierung der Anzeige auf zusätzlichen Seiten und/oder Internetpräsenzen von LTO in dem Umfang eines Leistungspaketes enthalten oder von dem Kunden zusätzlich erworben worden sind (bspw. Platzierung auf der Startseite und der Facebook-Seite der LTO oder ein LTO-Newsletter-Posting), bestimmt WOLTERS KLUWER den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Position der entsprechenden Platzierung nach eigenem Ermessen.

4.4 WOLTERS KLUWER ist zum Zwecke der Reichweitenoptimierung berechtigt, die Stellenanzeigen ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden auch auf weiteren von WOLTERS KLUWER genutzten Online-Präsenzen oder elektronischen Medien (bspw. Soziale Netzwerke oder Whatsapp) ganz, in Auszügen sowie zusammen mit anderen Stellenanzeigen in einem Posting zu veröffentlichen.

4.5 Die Verfügbarkeit Internetseite www.lto.de und des Stellenmarktes beträgt mindestens 97,5 % im Jahresmittel, jedoch unter Ausschluss der Wartungsarbeiten. Soweit möglich wird WOLTERS KLUWER den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt. 

5. Zusicherungen des Kunden / Freistellung

5.1 Der Kunde sichert zu, dass sich die Anzeige auf eine konkrete freie Position bezieht und sie keine allgemeine Standard-Stellenbeschreibung darstellt.

5.2 Der Kunde sichert ferner zu, das der Inhalt seiner Anzeige

(a) nicht gegen gesetzliche Vorgaben (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) oder behördliche Verbote verstößt;

(b) keine Links zu Internet-Seiten enthält, die im Wettbewerb zu LTO stehen;

(c) "verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält;

(d) keine Art von Schneeballsystem, "Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmäßige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden (es sei denn, aus der Stellenanzeige geht hervor, dass es sich um eine reine Provisionsvergütung handelt und die zu verkaufenden Produkte/Dienstleistungen genau beschrieben sind) oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt;

(e) nicht gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere keine fremden Marken oder Logos enthält, deren Nutzung dem Kunden nicht gestattet ist;

5.3 Der Kunde stellt WOLTERS KLUWER gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine oder mehrere der in der Ziff. 5.2 genannten Zusicherungen nicht eingehalten wurden, bietet angemessene Unterstützung und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.

5.4. WOLTERS KLUWER behält sich bei Verstoß gegen eine der vorgenannten Punkte vor, die Stellenanzeige nicht zu veröffentlichen oder bereits veröffentlichte Stellenanzeigen wieder zu entfernen.

6. Preise

6.1 Die Höhe der Preise richtet sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Preisen. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Umsatzsteuer (soweit anfallend).
Im Falle der Verlängerung einer Anzeige gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Verlängerung geltenden Preise.

6.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von WOLTERS KLUWER nach Veröffentlichung der Stellenanzeige gestellt und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von WOLTERS KLUWER auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann WOLTERS KLUWER die ihr obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. WOLTERS KLUWER kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. WOLTERS KLUWER ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Nutzungsrechte

Der Kunde räumt WOLTERS KLUWER sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den Materialien ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Materialien ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen. 

8. Gewährleistung/Mängelanzeige/Gewährleistungsfrist/Schadenersatzansprüche

8.1 Die Mängelgewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert nach den folgenden Bestimmungen.

8.2 WOLTERS KLUWER gewährleistet die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in der den üblichen technischen Standards entsprechenden Art und Weise.

8.3 Mängel hat der Kunde WOLTERS KLUWER unverzüglich, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.

8.4 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfirst 12 Monate, beginnend ab der Platzierung der Anzeige, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

8.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von WOLTERS KLUWER nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9. Haftung/Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung/Verjährung

9.1 WOLTERS KLUWER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet WOLTERS KLUWER nicht.

9.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet WOLTERS KLUWER nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

9.5 Soweit die Haftung von WOLTERS KLUWER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer ist und für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel/ Vertragsänderungen/AGB-Änderungen

10.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz von WOLTERS KLUWER.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Sitz von WOLTERS KLUWER, wenn der Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat hat. WOLTERS KLUWER ist in diesen Fällen auch berechtigt, an jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.

10.4 Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Besonderen Bedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

10.5 Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Stand: Januar 2018

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