Pflegegeld-Rechner

Mithilfe unseres kostenlosen Pflegegeld-Rechners erfahren Sie, wieviel monatliches Pflegegeld Ihnen zusteht.

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?

Pflegebedürftige können entweder im häuslichen Bereich von Familienmitgliedern oder Freunden gepflegt werden oder in einer stationären Pflegeeinrichtung durch Pflegepersonal. Entscheidet sich der Pflegebedürftige bzw. seine Familie für eine häusliche Pflege (und eben nicht für eine Pflege durch professionelles Pflegepersonal), so gewähren die gesetzlichen und privaten Krankenkassen ein Pflegegeld. Dies ist eine monatliche Sozialleistung der Kassen.

Es müssen hierfür die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Es wird eine private häusliche Pflege durch Angehörige o. Freunde in Anspruch genommen.
  • Die Pflegebedürftigkeit ist nachgewiesen durch die Gewährung eines Pflegegrades.

Wie erhält man einen Pflegegrad (vormals Pflegestufe)?

Der versicherte Pflegebedürftige muss bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Da die Pflegekasse der Krankenkasse angeschlossen ist, kann der Antrag bei dem jeweiligen Ansprechpartner der Krankenkasse gestellt werden, der diesen sodann weiterleitet. Dem Antragsformular (welches meist online auf der Website der Krankenkasse zu finden ist) sollten sodann alle notwendigen Atteste beigefügt werden.

Ein Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse bzw. ein anderer Gutachter wird sodann einen Termin zur Begutachtung bei dem Pflegebedürftigen zuhause vereinbaren. Dieser Termin wird in der Regel sehr zeitnah ausfallen. Die Pflegekasse muss nämlich innerhalb von fünf Wochen ihre Entscheidung fällen. In seltenen Fällen wird ein Pflegegrad auch ohne Begutachtung nach Aktenlage gewährt. Im Anschluss an die Begutachtung wird ein Bescheid über den gewährten Pflegegrad zugestellt. Sollte man mit dem Inhalt des Bescheides nicht zufrieden sein, so kann man dagegen fristgemäß Widerspruch einlegen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Pflegestufe und einem Pflegegrad?

Ab dem 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen 1, 2 und 3 (die die jeweilige Bedürftigkeit des Pflegebedürftigen in eine Kategorie zuteilen) ersetzt durch die Pflegegrade 1 bis 5. Dies soll Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insb. bei Demenz, geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung) gerechter werden, die dann den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen bekommen.

Ab 01.01.2017 gilt laut dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) die folgende Zuteilung:

Alt: PflegestufeNeu: Pflegegrad
Keine EntsprechungPflegegrad 1
gewährt im Gegensatz zu den anderen Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld
Pflegestufe 0 & 1Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 5
Pflegestufe 3
mit Härtefall
Pflegegrad 5

Welche Kriterien sind relevant für die Bestimmung des Pflegegrades?

Die folgenden Kriterien bestimmen über die Zuordnung eines bestimmten Pflegegrades:

  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist nicht gleich stark, sondern prozentual abgeschichtet. Die obere Reihenfolge ist sortiert vom stärksten Faktor bis zum am wenigsten relevantesten Faktor für die Einteilung in einen Pflegegrad. Die letzten beiden Elemente sind mit gleicher Relevanz gewichtet.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Haben Sie den Bescheid über den gewährten Pflegegrad vorliegen, so stehen Ihnen finanzielle Leistungen zu. Sie können dann die Pflegeart wählen. Wenn Sie sich für Geldleistung entscheiden, so erhalten Sie Geld für die ambulante Pflege durch Angehörige oder Freunde, also Pflegegeld.

Werden auch Leistungen eines ambulanten häuslichen Pflegedienstes ersetzt?

Ja, auch Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden erstattet. Die Höhe ist wiederum abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Nutzen Sie hierfür unseren obigen kostenlosen Pflegegeld-Rechner. Geben Sie einfach den Pflegegrad ein und darunter wird Ihnen automatisch der maximale Anspruch auf Pflegegeld in Euro angezeigt.

Aber bedenken Sie:

Nimmt man einen häuslichen Pflegedienst in Anspruch oder beansprucht Tagespflege, so wird die Höhe des Pflegegeldes entsprechend gekürzt. Das liegt daran, dass das Pflegegeld als Entschädigung für die Eigenleistung von Angehörigen oder anderen dem Pflegebedürftigen nahestehenden Personen konzipiert ist.
Bei allen Kombinationsleistungen, wenn beispielsweise Pflegebedürftige sowohl privat als auch professionell versorgt werden, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt.

Was passiert, wenn der Angehörige für die Pflege kurzfristig ausfällt?

Dem Pflegebedürftigen wird noch die Hälfte des Pflegegeldes bei bis zu sechs Wochen sogenannter Verhinderungspflege pro Jahr gezahlt, wenn also ein ambulanter Pflegedienst kurzfristig die häusliche Pflege übernimmt.

Falls der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt noch länger professionelle Hilfe in Anspruch nehmen muss, so wird ebenso die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Dies gilt bei bis zu acht Wochen dieser Kurzzeitpflege pro Jahr.

Haben Heimbewohner Anspruch auf Pflegegeld?

Nein. Das Pflegegeld ist hierfür nicht konzipiert worden. Heimbewohner erhalten kein Pflegegeld. Das Pflegegeld soll im privaten Bereich Pflege ermöglichen und erleichtern.

Selbstverständlich haben auch Heimbewohner Anspruch auf Leistungen für die vollstationäre Pflege je nach Pflegegrad; dies wird aber nicht als Pflegegeld bezeichnet.

Wer erhält das Pflegegeld?

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen zu Beginn eines Monats.

Wie kann/soll das Pflegegeld verwendet werden?

Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen. Es ist offiziell dazu gedacht, den privat Pflegenden finanziell zu entlasten und dessen Leistung anzuerkennen.

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