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08
2010
München | Terminankündigungen der Gerichte
BFH zum Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen
11. Senat, Az. XI R 31/08
Steht einer Gesellschaft aus Eingangsleistungen, welche mit der Ermittlung der auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteile zusammenhängen, der Vorsteuerabzug zu, weil diese Eingangsleistungen in die Kostenkalkulation der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze einbezogen wurden?
Ist die BFH-Rechtsprechung vom 13. Juli 1994 XI R 55/93 (BFHE 175, 160, BStBl II 1994, 907) und vom 22. April 1998 XI R 61/97 (BFHE 185, 547, BStBl II 1998, 586) durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 C-98/98 (Slg. 2000, I-4177) und vom 22. Februar 2001 C-408/98 (Slg. 2001, I-1361) überholt?
Mündliche Verhandlung








