Um zu kontrollieren, ob seine Untermieter den Müll trennen und sauber sind, ließ ein Mann eine Kamera in der Wohnung anbringen. Seine fragwürdige Begründung dafür schmetterte das AG München ab, die Untermieter durften fristlos kündigen.
Installiert der Nachbar Kameras auf seinem Gelände, die nicht nur sein eigenes Grundstück filmen, muss das nicht geduldet werden. Nach einem Urteil des AG München spielt es dabei nicht einmal eine Rolle, ob die Kamera überhaupt läuft.
Aus dem absoluten Halteverbot abgeschleppt zu werden, ist immer kostspielig. Übertreiben dürfen es Abschleppunternehmen aber auch nicht, so das AG München, das eine Rechnung um gut die Hälfte reduzierte.
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Eine 78-jährige, gehbehinderte Frau aus München muss ihre Wohnung räumen, weil der Vermieter sie selbst beziehen will. Das ist hart, rechtlich aber zulässig, wenn die Kündigung gut genug begründet wird, so das örtliche AG.
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Um sich ein Zubrot zu verdienen, kamen Mieter im Münchner Unterschleißheim auf die Idee, ihre Garage zur Skiwerkstatt umzufunktionieren. Sehr zum Unmut des Vermieters, der daraufhin die Kündigung aussprach. Zu Recht, so das AG München.
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Eine Domina, strenge AGB, ein geplatzter Termin, ein Schafzüchterverein und ein unbescholtener älterer Mann aus Rumänien, der zu Unrecht Ärger von seiner Ehefrau bekommt. Das AG München hat einen kuriosen Fall öffentlich gemacht.
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Allgemeine Verkehrskontrollen darf die Polizei "selbstverständlich" auch noch auf dem Privatgrundstück des Autofahrers durchführen, entschied das AG München und verurteilte einen alkoholisierten Fahrzeugführer.
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Ein Ehepaar aus München fühlte sich durch die Außenkameras seines Nachbarn beobachtet. Auch wenn die Kameras nicht in ihren Wintergarten zeigten, bestehe doch ein "Überwachungsdruck". Das sah das örtliche AG anders.
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Ein Schenkungsversprechen sollte im Urlaub nicht vereinbart werden, wie ein Fall des AG München zeigt. Denn ohne Notar ist das Versprechen unwirksam, moralische Verpflichtung hin oder her.
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Grundsätzlich darf ein Vermieter den Mietzins bis zur ortsüblichen Miete anheben. Dies muss er aber ausreichend begründen. Dabei auf den "Mietpreischeck" des Internetportals Immobilienscout24 zu verweisen, reicht nicht, so das AG München.
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Wer als Richter an einem Amtsgericht sitzt, erlebt mitunter Dinge, die man sich nicht ausdenken kann. Dazu zählt sicherlich auch der Fall eines 34-Jährigen, der sich mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf schoss.
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Das AG München hat entschieden, dass das nach sunnitischem Ritus gegebene Brautgabeversprechen bei einer Heirat in Deutschland der notariellen Beurkundung bedarf. Eine geschiedene Ehefrau geht deshalb leer aus.
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Als ein Mann versuchte, den Sex mit einer Prostituierten mit selbst ausgedruckten Banknoten zu bezahlen, flog er auf. Das AG hielt ihm zugute, dass die Unechtheit der Geldscheine problemlos zu erkennen war.
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Eine betagte Frau besserte ihre Rente mit dem Verkauf von Marihuana auf und erhielt dafür nun ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Sie wollte mit der Droge auch ihre Appetitlosigkeit therapieren.
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