Amtsgericht Mainz

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Str.
55116 Mainz

Tel.: (0 61 31) 1 41-0
Fax: (0 61 31) 1 41-60 20
agmz@ko.mjv.rlp.de
http://www.mjv.rlp.de

Amtsgericht Mainz - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Mainz

Amtsgerichtsbezirk:

Zugehörige Gemeinden: Stadt Mainz, die Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Guntersblum, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm und Nierstein-Oppenheim

Besondere ausschließliche Zuständigkeiten:

in Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen: in erster Instanz für den Rhein von Kilometerpunkt 437 bei Lampertheim bis Kilometerpunkt 529 an der Mündung der Nahe und für den Main von der Mündung bis zur hessisch-bayrischen Landesgrenze bei Kilometerpunkt 66,6 auf der rechten Mainseite und bei Kilometerpunkt 77,2 auf der linken Mainseite; Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe

in Wirtschaftssachen: (Schöffengericht und Einzelrichter) für den Bezirk der Amtsgerichte in den Landgerichtsbezirken Mainz und Bad Kreuznach

in Wein- und Lebensmittelsachen: (Schöffengericht und Einzelrichter) für den Bezirk der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Mainz

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen