Amtsgericht Emden

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Emden
Ringstr. 6
26721 Emden

Tel.: (0 49 21) 9 51-0
Fax: (0 49 21) 9 51-5 00
agemd-poststelle@justiz.niedersachsen.de
http://www.amtsgericht-emden.niedersachsen.de

Amtsgericht Emden - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Zu diesem Gericht bzw. dieser Behörde sind noch keine Nachrichten, Urteile oder Beschlüsse vorhanden. Auf unserer Nachrichtenübersicht finden Sie das Wichtigste vom Tage aus Recht und Justiz.

Landgerichtsbezirk: Aurich

Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Emden sowie Landkreis Leer: Gemeinde Borkum; Gemeindefreies Gebiet Insel Lütje Hörn; Landkreis Aurich: Gemeinden Hinte, Krummhörn; die Emsmündung - einschließlich des Dollart - gemäß Artikel 32 bis 34 und 39 und im Umfang der Anlage B, § 1 des Ems-Dollart-Vertrages vom 8. April 1960 (BGBl 1963 II S. 602).

Besondere Zuständigkeiten:

Im ersten Rechtszug zuständig - jeweils für die in Niedersachsen gelegenen Gewässerteile - für den Dortmund-Ems-Kanal, für die Ems, für die linksemsischen Kanäle und die Hase, für den Küstenkanal von der Ems bis Schleuse Oldenburg einschließlich und die von Süden in den Küstenkanal mündenden Kanäle, für die nördlich des Küstenkanals und der Emsmündung bis zur Nordseeküste gelegenen Kanäle und Gewässer und für die Papenburger Kanäle (VO vom 25. Februar 1984 - Nds GVBl Nr. 9/84).

Das Amtsgericht Emden führt das Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister für folgende Amtsgerichtsbezirke: Aurich, Cloppenburg, Emden, Jever, Leer, Norden, Wilhelmshaven und Wittmund,

das Seeschiffsregister und Schiffsbauregister für die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Leer, Lingen, Meppen, Norden, Papenburg, Wittmund, Cloppenburg, Vechta, Bersenbrück, Bad Iburg, Nordhorn, Osnabrück und Wildeshausen

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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