Litigation-PR: Juristische Hilfsdisziplin oder neue Wunderwaffe?

"Kommunikation im Kampf ums Recht" war Thema des Anwaltstags 2010. Kein Zweifel, Litigation-PR ist in Deutschland angekommen. Doch was kann strategische Rechtskommunikation bewirken?

Es war im Sommer nach der letzten Fußball-EM, als in Gesprächen unter Juristen immer öfter das Stichwort "Litigation-PR" fiel. Und so war es kein Zufall, dass der Anwaltstag 2010 das Thema  aufgriff. "Sie wissen, daß das Recht zugleich ein Kampf ist und daß Sie berufen sind, bei diesem Kampfe hilfreiche Hand zu leisten", heißt es bei Jhering in seinem berühmten Vortrag. In diesem Kampf ums Recht stehen Anwälte an vorderster Front.

Gehört zu ihren Waffen aber auch das Sprachrohr? Und stellen die Litigation-PR-Fachleute dann die Hilfstruppen? Das könnte man meinen, wenn man Skeptiker spöttisch von einer "neuen juristischen Hilfsdisziplin" reden hört. Oder ist Litigation-PR die neue "Wunderwaffe", um jeden Prozess zu gewinnen?

In the court of public opinion, made in the USA

Wie Public Relations allgemein ist Litigation-PR als Trend aus den USA herüber geschwappt. Übersetzen kann man den Begriff mit "Strategische Rechtskommunikation". Entwickelt hat sich die Disziplin in den 1980ern, als PR-Strategen anfingen, sich auf die Medienarbeit im Umfeld juristischer Streitigkeiten zu spezialisieren. Mittlerweile scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass "lawsuits are no longer tried exclusively in the courtroom; today they are also tried in the court of public opinion", wie es der ehemalige Assistant Counselor von DaimlerChrysler, Steven B. Hantler, ausdrückt (1).

Dabei ist oft gar nicht beabsichtigt, dass ein Fall vor Gericht kommt. Aus der Sicht eines beklagten Wirtschaftsunternehmens kann allein schon die Vorstellung, einen langwierigen Rechtsstreit in der Öffentlichkeit austragen zu müssen, die Bereitschaft zum Vergleich fördern. Auf der anderen Seite kommt Litigation-PR zum Schutz der Reputation des Mandanten zum Einsatz und damit dem Reputations-Management nahe.

Der Krisen-PR ist Litigation-PR demgegenüber nachgeschaltet. Wie der Fall BP zeigt, haben die Krisen-Kommunikatoren alle Hände voll zu tun, um das Image des Ölmultis nicht noch schwärzer aussehen zu lassen, so lange das Öl in den Golf von Mexiko strömt und Meer und Küste verschmutzt. Bei den rechtlichen Aufräumarbeiten schlägt dann die Stunde der Litigation-PR, wenn es zu den zu erwartenden Schadensersatzklagen kommt.

Litigation-PR, à la mode in Deutschland

Noch vor dem Zivilrecht ist das Strafrecht klassisches Anwendungsgebiet für Litigation-PR. Das machte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf dem Anwaltstag nochmals anschaulich: "Wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie Beschuldigte vor laufenden Fernsehkameras vor ihrer Haustür verhaftet worden sind, wie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht wurden und Haftprüfungstermine quasi mit Kamerabegleitung stattfanden."

Während des Flick-Verfahrens in den 1980ern konnte sich der Ankläger Dieter Irsfeld dagegen noch entrüsten: "Die Staatsanwaltschaft ist doch kein Propagandainstitut." (2) Die Zeiten haben sich jedoch geändert. Während früher die Staatsanwaltschaften lediglich förmliche Pressemitteilungen verschickten, sind deren Pressesprecher mittlerweile spezialisiert, führen Hintergrundgespräche.

Schon vor dieser Entwicklung haben findige Anwälte auf der Medienklaviatur zu spielen gewusst. So hatte etwa der Kujau-Anwalt Kurt Groenewold erstritten, dass Stefan Aust in der Gefängniszelle jenen Mann interviewen durfte, der dem STERN gefälschte Hitler-Tagebücher angedreht hatte.

Doch erst seit kurzem haben sich spezialisierte Dienstleister unter dem schillernden Begriff "Litigation-PR" auf die strategische Rechtskommunikation konzentriert. Und dieser Markt wächst, wenn auch langsam, wie der Berliner Rechtsanwalt Dr. Wolf Albin im Vorfeld des Anwaltstages berichtete. Als Einsatzgebiete von Litigation-PR sieht er neben dem Strafrecht auch das Insolvenzrecht, das Kartellrecht, das Patentrecht, das Medizinrecht sowie das Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht. Man dürfe Litigation-PR dabei aber nicht als Wunderwaffe sehen.

Spiel über Bande

So wird die Gefahr gering sein, dass Gerichte durch Litigation-PR beeinflusst werden. Auch wenn Richter selbstverständlich die Berichterstattung verfolgen, gelingt es deutschen Richtern, Verhandlung und Medien strikt zu trennen. Davon geht der langjährige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München aus, Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf Brigitte Koppenhöfer, der breiten Öffentlichkeit vor allem aus dem Mannesmann-Verfahren bekannt, schränkt dies allerdings für Schöffen ein und verlangt deren Ausschluss von Wirtschaftsstrafverfahren.

Ansonsten stellt Brigitte Koppenhöfer kategorisch fest: "Entschieden wird der Prozess im Sitzungssaal, nicht in der Presse." (3) Und für Peter Clemen, Präsident des Landgerichts Detmold, steht fest: "Primärer Ansprechpartner der Litigation-PR ist nicht die Justiz, sondern sind die Medien." (4)

Für Litigation-PR dienen die Medien damit als Bande, um darüber auf die Öffentlichkeit einzuwirken. Als Mittel dienen dazu etwa Pressemappen mit sauber aufbereiteten Hintergrundinformationen für eilige Journalisten, die nicht immer die Zeit haben, um alle rechtlichen Hintergründe eines Falls zu erfassen. So gesehen kann Litigation-PR zur höheren Qualität der Gerichtsberichterstattung beitragen. Dann mag sich auch die Hoffnung des Berliner Medienrechtlers Volker Boehme-Neßler erfüllen: "Größere Teile der Bevölkerung werden – im Idealfall – durch Litigation-PR für konkrete Prozesse und – langfristig – die Belange der Justiz allgemein interessiert." (5)

(1) Steven B. Hantler, New Core Competencies for the Litigation Manager, in: Litigation Management, 2003, in Holzinger/Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, 1. Aufl., Wiesbaden 2009, S. 47.
(2) Joachim Wagner, Strafprozessführung über Medien, Baden-Baden 1987, S. 60.
(3) Holzinger/Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, 1. Aufl., Wiesbaden 2009, S. 96
(4) Peter Clemen, Litigation-PR – Die neue Wunderwaffe, um Prozesse zu gewinnen?, DRiZ 2010, S. 117
(5) Volker Boehme-Neßler, Die Öffentlichkeit als Richter? - Litigation-PR als Herausforderng für das Recht, ZRP 2009, 228 (231).

Veranstaltungstipp: Professionelle Kommunikation für Juristen

Zitiervorschlag

Jean-Claude Alexandre Ho, Litigation-PR: Juristische Hilfsdisziplin oder neue Wunderwaffe? . In: Legal Tribune Online, 04.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/644/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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