LG München I: Veröffentlichung von Paulis Latex-Fotos nicht verboten

14.02.2012

Die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli muss es dulden, dass Fotos von ihr in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen auch nach fünf Jahren noch gezeigt werden. Die Münchner Richter wiesen am Dienstag die Klage Paulis gegen den Bayerischen Rundfunk ab, der die für das Gesellschaftsmagazin "Park Avenue" aufgenommenen Bilder in seinem Politikmagazin "Kontrovers" gezeigt hatte.

"Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben", hatte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen (Urt. v. 14.02.2012, Az. 9 O 29610/11).

Die frühere CSU-Politikerin wurde 2006 bundesweit bekannt, weil sie zum Sturz des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) begetragen hatte. Stoiber war Anfang 2007 zurückgetreten.

Der Bayerische Rundfunk (BR) brachte das Latex-Foto im Zusammenhang mit einem Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb. Die fraktionslose bayerische Landtagsabgeordneten Pauli (54) sah darin einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Überdies war nach ihrer Darstellung die Veröffentlichung der Bilder in dem Glamour-Magazin in dieser Form von ihr nicht gewollt. Der BR wollte seinem Anwalt zufolge durch die Abbildungen der Ex-Landrätin in Latex und der Landrats-Bewerberin mit Foto-Strecke in einem Männer-Magazin die Frage aufwerfen, wie die CSU mit solchen Auftritten umgeht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG München I: Veröffentlichung von Paulis Latex-Fotos nicht verboten . In: Legal Tribune Online, 14.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5558/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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