OVG NRW: Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

15.12.2011

Das OVG NRW hat am Donnerstag entschieden, dass die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund  aus dem Jahr 2009 wiederholt werden muss. Amtsträger der Stadt hätten die Haushaltslage der Gemeinde "geschönt" dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten.

Der ehemalige Oberbürgermeister und die damalige Kämmerin der Stadt Dortmund hatten auf eine Anfrage der FDP-Fraktion kurz vor der Kommunalwahl am 30.08.2009 mitgeteilt, dass es um den Haushalt der Stadt im Vergleich zum Vorjahr nicht schlechter bestellt sei. Tatsächlich hatten die beiden wegen ungedeckter Mehraufwendungen von wenigsten 23,4 Mio Euro bereits eine Haushaltssperre verabredet, die einen Tag nach der Kommunalwahl wirksam werden sollte.

Wegen dieser als "Haushaltslüge" bezeichneten Information beschloss der Rat der Stadt Dortmund auf Verlangen der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalwahl wiederholen zu lassen. Nun muss auch die Ratswahl wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).

Zur Begründung führten die Richter des 15. Senats an, dass die Fehlinformation des ehemaligen Oberbürgermeisters und der damaligen Kämmerin im Bezug auf die Haushaltslage der Stadt ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler möglicherweise beeinflussender Wahlfehler ist. Es sei verfassungsrechtlich geboten, dass sich der Wähler über Ziele und Verhalten der Wahlbewerber frei von Manipulationen oder Desinformationen Kenntnis verschaffen kann. Dabei sei rechtlich nicht erheblich, ob eine Wahlbeeinflussung beabsichtigt oder bezweckt gewesen sei. Entscheidend sei allein, dass das fragliche Verhalten objektiv geeignet ist, den Wählerwillen zu beeinflussen. Dies sei vorliegend der Fall, da nicht auszuschließen ist, dass bei korrekter Darstellung der Haushaltslage ein Teil der Wähler eine andere Wahlentscheidung getroffen hätte (Urt. v. 15.12.2011, Az. 15 A 876/11).

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OVG NRW: Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden . In: Legal Tribune Online, 15.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5112/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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