Kunst versus Moral: Der Fall "Madame Bovary": Gus­tave Flau­bert: "Ich sche… auf die Rechts­wis­sen­schaften."

von Ass. jur. Jürgen Seul

12.12.2011

Im Frühjahr 1857 fand vor einem Pariser Kriminalgericht ein spektakulärer Prozess statt. Angeklagt war Gustave Flaubert, dem vorgeworfen wurde, durch seinen Roman "Madame Bovary" die öffentliche Moral, die guten Sitten und die Religion verletzt zu haben. Der Prozess machte den Schriftsteller weltweit bekannt. Flaubert wurde am 12. Dezember 1821 geboren.

In einem Zeitalter, in dem Charlotte Roche ihre "Feuchtgebiete" und "Schoßgebete" in literarischen Verkleidungen auf den Buchmarkt entsenden kann ohne juristische Konflikte befürchten zu müssen, mutet mancher in der Vergangenheit durchgeführte Prozess um Kunst und Moral als antiquiert und wenig nachvollziehbar an.

Das gilt nicht nur für Deutschland, wo Arno Schmidt einst wegen seiner sprachlich freizügigen "Seelandschaft mit Pocahontas" vor den Kadi gezerrt wurde, sondern auch für Frankreich, dessen Justizbehörden Charles Baudelaires "Die Blumen des Bösen" am 20. August 1857 als unsittlich aus dem Verkehr zogen, um es erstaunliche 98 Jahre später am 31. Mai 1949 durch den Pariser Kassationsgerichtshof wieder für die Öffentlichkeit freizugeben. Die französische Justiz hatte zuvor sogar ein Gesetz erlassen, um die Wiederaufnahme des Verfahrens überhaupt erst zu ermöglichen. Im Fall "Madame Bovary" sollte letzteres nicht notwendig werden.

Der Skandalroman

Gustave Flauberts Werk mit dem Untertitel "Ein Sittenbild aus der Provinz" schildert das Eheleben der jungen Protagonistin Emma Bovary und ihre Versuche, dem kleinbürgerlichen Leben auf dem Land und ihrem immer mehr verhassten Mann zu entfliehen. Der in dem Roman dargestellte Ehebruch wird dabei von seinem Autor nicht verurteilt, was viele Zeitgenossen empörte.

Der Roman erschien in sechs Folgen der Zeitschrift "Revue de Paris" vom 15. Oktober bis 1. Dezember 1856 und rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Wie in Baudelaires Fall vertrat erneut der umtriebige Staatsanwalt Ernest Pinard die Anklage; sie lautete auf "Verstoß gegen die öffentliche Moral, die guten Sitten und die Religion".

Der Prozess

Verhandelt wurde am 29. Januar und 7. Februar 1857 vor der 6. Strafkammer des Tribunal Correctionnel de Paris. Pinard argumentierte, dass man jungen Mädchen und jungen Frauen keinen Roman zu lesen geben dürfte, dessen Heldin schon als Kind im Beichtstuhl beim Gedanken an den himmlischen Verlobten sinnliche Lust empfinde; die sich ihren Geliebten im Wald und in Fiakern hingebe; die niemals so schön sei, wie nach dem Ehebruch, und noch auf dem Totenbett, auf das sie der Selbstmord führt, das Kruzifix mit Wollust küsse.

Das Gericht brachte tatsächlich wenig Verständnis dafür auf, dass sich Madame Bovary "brutal entkleidet, sich blass und ohne zu sprechen mit einem langen Schauer an die Brust des Geliebten wirft" und "mit kalten Schweißtropfen auf der Stirn, mit wirr flackernden Pupillen" ihre Arme um ihn schlingt. Derlei Schilderungen wurden als Belege für eine abstoßende Unmoral bewertet.

Zum Freispruch des Angeklagten kam es dennoch, da die Richter nicht bezweifelten, dass der Angeklagte eine ernsthafte literarische Charakterstudie und eben nicht vorsätzlich Sittenwidriges habe schreiben wollen. Im April 1857 erschien "Madame Bovary" erstmals als Buch. Mit dem Bestseller wurde die moderne "objektive Erzählungskunst" begründet und damit eine neue Epoche in der Geschichte des Romans eingeleitet.

Arztsohn und Jurastudent

Gustave Flaubert wuchs in Rouen (Normandie) als Sohn des Chefarztes des städtischen Krankenhauses auf. Er galt als intelligenter, aber undisziplinierter Schüler. In den Sommerferien 1836 verliebte sich der Arztsohn in die elf Jahre ältere Schriftstellerin Louise Colet, die ihn jahrelang als große, unerreichbare Liebe beschäftigte und sein Schreiben inspirierte. Nach dem Baccalauréat drängte Flauberts Vater auf ein  Jurastudium seines Sohnes, das dieser zwischen 1840 bis 1843 absolvierte. Aus dieser Zeit rühren die mitunter berühmtesten "Anti-Jura-Bonmots" der Literaturgeschichte her.

Der "Zitat-Klassiker" aus einem Brief an seine Schwester Caroline lautet: "Die Rechtswissenschaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, dafür zu arbeiten. Wenn ich drei Stunden meine Nase in das Gesetzbuch gesteckt habe, während derer ich nichts begriffen habe, ist es mir unmöglich, noch weiter fortzufahren: Ich würde sonst Selbstmord begehen (was sehr betrüblich wäre, denn ich berechtige zu den schönsten Hoffnungen). (...) Wie dem auch sei, ich scheiße auf die Rechtswissenschaften."

Eine Krankheit und Flauberts Unwilligkeit beendeten das Jurastudium schließlich vorzeitig. Stattdessen avancierte er zu einem der besten Stilisten der französischen Literatur; gemeinsam mit Stendhal und Balzac bildet er das Dreigestirn der großen realistischen Erzähler Frankreichs. "Madame Bovary" blieb sein größter Erfolg. Zurückgezogen starb der Schriftsteller am 8. Mai 1880 in Croisset.

 

Mehr auf LTO.de:

Zum Geburtstag von Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"

Thomas Dehler: Ein Grantler als Justizminster

Geschichte des BVerfG als Buch: "Ich gehe bis nach Karlsruhe"

Zitiervorschlag

Jürgen Seul, Kunst versus Moral: Der Fall "Madame Bovary": Gustave Flaubert: "Ich sche… auf die Rechtswissenschaften." . In: Legal Tribune Online, 12.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5084/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen