VG Minden: Bri­ti­sche "Kampf­dörfer" rech­tens

14.11.2011

Die neuen Übungsdörfer der Briten in Ostwestfalen, in denen Soldaten auf Einsätze in Krisengebieten vorbereitet werden sollen, sind rechtmäßig gebaut worden. Flora und Fauna hätten nichts zu befürchten, stellte das VG Minden in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung fest.

Umweltschützer befürchten, dass von den britischen "Kampfdörfern" in der Senne massive Beeinträchtigungen für seltene Tiere und Pflanzen der Senne-Landschaft zu erwarten sind. Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) sahen dies anders: Die Genehmigung des Vorhabens durch den Kreis Gütersloh vor eineinhalb Jahren sei rechtens (Urt. v. 26.10.2011, Az. 11 K 606/10).

Der Truppenübungsplatz Senne liegt in einem Flora-Fauna-Habitat sowie einem Vogelschutzgebiet. Die Richter stellten fest, dass der Truppenübungsplatz seit Jahrzehnten als Schieß- und Übungsplatz genutzt werde. Diese Nutzung habe nach Auffassung von Fachleuten "die Entstehung der heute schützenswerten vielfältigen Fauna und Flora nicht nur nicht behindert, sondern sogar begünstigt". Durch die jetzt geplanten Maßnahmen würden nicht einmal 1 Promille des Schutzgebietes berührt.

cla/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

VG Minden: Britische "Kampfdörfer" rechtens . In: Legal Tribune Online, 14.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4796/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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