BVerwG zum Berliner Flughafen: Nächtliche Flüge sind erlaubt

13.10.2011

Der neue Hauptstadtflughafen in Berlin-Schönefeld kann ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen. Das BVerwG genehmigte am Donnerstag nächtliche Flüge in den so genannten Randzeiten und lehnte damit die Klagen von Anwohnern und umliegenden Gemeinden ab.

2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt nach.

Die Leipziger Richter erklärten mit ihrer heutigen Entscheidung diesen Planergänzungsbeschluss für fehlerfrei und zulässig (Urt. v. 13.10.2011, Az. 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10). Details lägen im Ermessen der Behörde, dem brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr eingeschränkt Flüge möglich.

2,5 Milliarden Euro werden im brandenburgischen Schönefeld verbaut, direkt an der Berliner Stadtgrenze. Am 3. Juni 2012 soll der Hauptstadt-Airport an den Start gehen. Mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren soll er Nummer drei in Deutschland hinter Frankfurt und München werden. Er ersetzt die bestehenden Flughäfen in Tegel und Schönefeld sowie den geschlossenen Flughafen Tempelhof. Bauherren sind der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg. Die Landesregierungen versprechen, dass der Flughafen der Region 40.000 neue Arbeitsplätze bringen werde.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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BVerwG zum Berliner Flughafen: Nächtliche Flüge sind erlaubt . In: Legal Tribune Online, 13.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4543/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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