Die juristische Presseschau vom 26. August 2011: Flache Computer vor Gericht – Falsche Verträge im Internet - Fremde Polizisten in der Wohnung

26.08.2011

Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.

Design und Recht: Im Streit zwischen Apple und Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf zeichnet sich ein Erfolg von Apple ab. Das berichtet u.a. die FTD (Nora Schlüter) und Handelsblatt (Christian Müßgens). Apple wirft Samsung eine Geschmacksmusterverletzung vor, weil dessen Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 sehr ähnlich aussehe wie das ipad von Apple. Das Gericht scheine das auch zu finden. Die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Galaxy wurde nach der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten. Das endgültige Urteil soll am 9. September erfolgen.

Vor der Verhandlung hatte Rechtsanwalt Markus Ruttig auf lto.de die zu klärenden Rechtsfragen erläutert. Unter anderem plädiert Ruttig dafür, dass das vom Düsseldorf Landgericht verhängte einstweilige Vertriebsverbot nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen EU gelten soll. Andererseits müsse man sich fragen, ob es überhaupt verschiedene Designlösungen für einen flachen Computer mit berührungsempfindlichem Bildschirm gebe.

In einem Kommentar überlegt Caroline Freisfeld (FAZ), ob sich die Düsseldorfer Richterin wohl bewusst ist, dass sie hier über den "IT-Markt der Zukunft" entscheidet. Freisfeld hält das Vorgehen von Apple für "höchst aggressiv".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Gesetzesbindung: Die Professoren Bernd Rüthers und Clemens Höpfner kritisieren in einem Beitrag für die FAZ, dass sich Regierung und Bundesgerichte häufig nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlen. Mit Blick auf die Bundesregierung wiederholen sie die bekannten Beispiele (Atommoratorium, Internetsperren, Wehrpflicht). Dem Bundesgerichtshof wird eine vom Verfassungsgericht gerügte Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht vorgeworfen, dem Bundesarbeitsgericht seine Entscheidungen zu Warnstreiks und Flashmobs.

Abofallen: Henning-Ernst Müller (blog.beck.de) kritisiert den Vorschlag der Bundesregierung, Abofallen im Internet mit einer Buttonlösung zu bekämpfen. Schon heute komme jedoch in derartigen Fällen ein Vertrag meist nicht zustande, sondern werde nur behauptet. Das Problem seien Anwälte, die sich an der Durchsetzung solcher nicht bestehenden Forderungen beteiligten. Müller schlägt vor, die "unberechtigte Forderungserhebung" zu einem Straftatbestand zu machen.

Gerichte in Hessen: Der Bezirksrichterrat beim OLG Frankfurt/Main protestiert gegen die geplanten Sparmaßnahmen der Landesregierung, berichtet die FAZ (Reinhard Müller). Cirka 47 Richterstellen und 170 Stellen im mittleren und einfachen Dienst seien vom Wegfall bedroht.

Weitere Themen - Justiz

Arbeitslosengeld für Mütter: Wenn Müttern oder Vätern kurz nach Ablauf ihrer Elternzeit gekündigt wird, muss für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht das letzte erhaltene Gehalt zugrundelegt werden. Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Anwendung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Anders als das Sozialgericht Berlin habe das BSG darin keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht gesehen, so die SZ (Daniela Kuhr).

Bestattungskosten bei Hartz IV: Das Bundessozialgericht billigt Hartz IV-Empfängern zu, dass sie beim Tod von Angehörigen nicht die Preise aller Bestattungsunternehmen vergleichen müssen, um das billigste Angebot herauszufinden. Die Erstattung der Begräbniskosten dürften sich daher nicht an pauschalen Sätzen festmachen, berichtet die taz (Christian Rath).

Automaten-Videothek: spiegel.de (Jens Witte) beschreibt jetzt die Hintergründe eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, demzufolge der Betrieb einer Automaten-Videothek an Sonntagen in Baden-Württemberg aufgrund der dortigen Gesetzeslage die Sonntagsruhe störe.

Unterschlagung im Jugendamt: Das Landgericht Göttingen hat einen 56jährigen ehemaligen Mitarbeiter eines Jugendamts wegen gewerbsmäßiger Untreue, Betrug, Unterschlagung und Computerbetrug zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das berichtet spiegel.de. Der Mann hatte systematisch Geld von Konten seiner Schützlinge veruntreut und damit u.a. einen Maserati finanziert.

Umsatzsteuerbetrug: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet Hintergründe zu einem Prozess am Landgericht Frankfurt, bei dem sechs Personen wegen Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Emissionszertifikaten angeklagt sind. Gegen weitere 150 Personen werde noch ermittelt, sieben von ihnen seien Mitarbeiter der Deutschen Bank. Sollten diese verurteilt werden, könnte die Bank für rund 200 Mio. Euro haften müssen.

Brennende Autos: spiegel.de (Bruno Schrep) beschreibt, wie die Hamburger Polizei durch "Gefährderansprachen" versucht, Autozündeleien aufzuklären und vorab zu verhindern. Udo Vetter (lawblog.de)  kritisiert, dass dabei auch Personen zu Hause aufgesucht wurden, die lediglich in eine nächtliche Polizeikontrolle geraten waren. Vetter hält die Speicherung und Nutzung solcher Daten für rechtswidrig.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2011: Flache Computer vor Gericht – Falsche Verträge im Internet - Fremde Polizisten in der Wohnung . In: Legal Tribune Online, 26.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4124/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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