BSG: Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Geburtstagsgeld von Großeltern

23.08.2011

Eine frühere Hartz-IV-Familie muss keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben. Das Jobcenter Leipzig hob die Kürzungsbescheide am Dienstag auf, nachdem das BSG die Behörde auf formelle Fehler in ihren Schriftstücken hingewiesen hatte.

Ein auf andere Fälle übertragbares Urteil fällte das Bundessozialgericht (BSG) damit nicht (Az. B 14 AS 74/10 R).

Zwischen November 2006 und Februar 2007 hatte die Großmutter für drei Enkel jeweils 100 Euro zu Weihnachten und an zwei Enkel je 135 Euro zum Geburtstag überwiesen - insgesamt 570 Euro. Da die Mutter der damals sechs bis 16 Jahre alten Kinder zu der Zeit Hartz IV bezog, forderte das Jobcenter von der Familie 510 Euro zurück.

Und genau darin sahen die Bundesrichter das Problem: Das Jobcenter habe nicht genau aufgeführt, welchem Familienmitglied welche Summe abgezogen worden sei. Die Rückzahlung müsse aber einzeln aufgeführt sein. Das Gericht bemängelte zudem, dass das Geld im November und Dezember 2006 sowie Januar 2007 geflossen sei, das Jobcenter aber die Rückzahlung von Hartz-IV-Geld für die Monate Dezember 2006 sowie Januar und Februar 2007 angesetzt hatte.

"Es gab eine Reihe von formellen Mängeln", konstatierte der Vorsitzende BSG-Richter. Daraufhin nahm das Jobcenter die Bescheide zurück. Seit der Hartz-IV-Reform im April können Geldgeschenke, die im üblichen Rahmen bleiben, nicht mehr als Einkommen gerechnet werden.  

Der Fall hatte die Justiz jahrelang beschäftigt. Zunächst hatte das Sozialgericht Leipzig 2008 geurteilt, pro Anlass dürften 50 Euro nicht als Einkommen berücksichtigt werden (Az. S 25 AS 2897/07). 2010 war dem Landessozialgericht Chemnitz zufolge das Vorgehen des Amtes dann gesetzeskonform (Az. L 2 AS 248/09): Die Familie habe nach Erlass des Hartz-IV-Bescheides Einkommen erzielt. Weil das Geld nach dem Willen der Großmutter zur freien Verfügung stand, habe es den gleichen Zweck wie die Grundsicherung.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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BSG: Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Geburtstagsgeld von Großeltern . In: Legal Tribune Online, 23.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4095/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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