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LAG Hamm

Kündigung wegen 1,8 Cent unwirksam

von:
msa/LTO-Redaktion
03.09.2010

Ein neuer Fall von Bagatellkündigung erregt bundesweit Aufsehen: Ein Angestellter lud seinen Elektroroller bei der Arbeit auf und verursachte dabei Stromkosten in Höhe von 1,8 Cent. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Das LAG Hamm befand am Donnerstag die Kündigung für unwirksam.

Nach dem Fall der Kassiererin "Emmely" hat nun ein weiteres Gericht die Kündigung aufgrund eines Bagatelldelikts für unwirksam erklärt.

Der beklagte Arbeitgeber hatte sich darauf berufen, dass der Kläger ein Vermögensdelikt zu ihrem Nachteil begangen habe und kündigte ihm fristlos, hilfsweise ordentlich.

Bereits das Arbeitsgericht Siegen hielt die Kündigung für unwirksam.
Dieser Meinung hat sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nun angeschlossen (Urt. v. 02.09., Az. 16 Sa 360/10).

Im Rahmen einer Interessenabwägung berücksichtigten die Richter insbesondere den geringen Schaden von 1,8 Cent, die 19-jährige Betriebszugehörigkeit des Klägers und den Umstand, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, ohne dass der Arbeitgeber jemals eingeschritten sei. Das verlorengegangene Vertrauen hätte nach Auffassung des Gerichts durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können.

Die Abwägung ging folglich zulasten der Arbeitgeberin aus.

Auch der am Tag der Entscheidung gestellte Auflösungsantrag des Arbeitgebers blieb ohne Erfolg. Diesen hatte sie damit begründet, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund des Verhaltens des Klägers, insbesondere gegenüber den Medien, unzumutbar sei. Durch seinen reißerischen Auftritt habe er dem Ansehen des Unternehmens massiv geschadet.

Nach der Aufassung des LAG reicht dies jedoch nicht aus. Eine den betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien könne demnach auch weiter erwartet werden. Das Verhalten des Klägers sei durch die emotionale Ausnahmesituation während des Prozesses erklärbar, urteilten die Richter.



Rechtsgebiet

 Arbeitsrecht