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Mit Ablauf des Augusts tritt der am BGH tätige Richter Dr. Gerhard Müller auf seinen Antrag hin vorzeitig in den Ruhestand. Er gehörte seit seiner Ernennung 1997 dem für das Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat an. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete das Verbraucherkreditrecht.
Müller wirkte an zahlreichen Grundsatzentscheidungen mit, wie etwa zur Frage der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes, der Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs beim finanzierten Kauf oder zur
sittenwidrigen Bürgschaft von Ehegatten. Überdies ist er Mitautor eines Großkommentars zum Handelsgesetzbuch.