Markt & Zahlen
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Struktur der Anwaltschaft
Einzelkanzleien immer noch vorherrschend
Zu viele Berufsanfänger bei gleichzeitig rückgängigen Umsätzen, keine Zukunft ohne Spezialisierung, Law Firms binden Großmandanten an sich: Die Nachrichten aus der Anwaltschaft sind so zahlreich wie unübersichtlich. Eine Erhebung des Instituts für freie Berufe aus dem Jahr 2008 gibt Aufschluss über harte Fakten – und lässt am oft beschworenen Untergang des Einzelanwalts zweifeln.
Seit 1993 führt das Institut für Freie Berufe (IFB) regelmäßig eine Befragung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft durch. Die so genannte STAR-Erhebung fand auch im Jahr 2008 wieder statt.
Aus den Angaben der Befragten bei STAR (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) geht hervor, dass 2006 insgesamt 62 Prozent ausschließlich oder zumindest überwiegend als selbstständige Rechtsanwälte tätig waren. 13 Prozent arbeiteten als angestellte Anwälte und weitere 4 Prozent als freie Mitarbeiter. Des Weiteren waren 15 Prozent der Anwälte hauptsächlich als Syndikusanwälte beschäftigt. Die verbleibenden sechs Prozent übten überwiegend andere Tätigkeiten aus, wie Unterricht oder Schriftstellerei.
Selbstständige Anwälte meistens Einzelkämpfer
Die selbstständig tätigen Rechtsanwälte waren zu 64 Prozent als Einzelanwalt tätig, davon etwa jeder Fünfte in einer Bürogemeinschaft. Der Anteil der Sozietätsanwälte beläuft sich damit auf 36 Prozent. In dieser Teilgruppe arbeiteten 83 Prozent in einer lokalen und 17 Prozent in einer überörtlichen Sozietät.
Insgesamt arbeiteten 85 Prozent der Sozietätsanwälte in Berufsausübungsgesellschaften mit bis zu vier Partnern, also in Kleinsozietäten. 12 Prozent waren in mittelgroßen Sozietäten (fünf bis neun Partner) tätig, größere Sozietäten mit zehn und mehr Partnern waren eher selten.
Zwischen den alten und neuen Bundesländern lassen sich hinsichtlich des Anteils der Selbstständigen und freien Mitarbeiter keine nennenswerten Unterschiede feststellen. Im Westen der Republik lag allerdings der Anteil der Syndikusanwälte mit 18 Prozent deutlich höher als im Osten (5 Prozent); dafür war dort der Anteil der Angestellten mit 21 Prozent mehr als doppelt so groß wie in den alten Ländern.
Unterschiede zwischen den Geschlechtern
Der Frauenanteil lag 2006 im gesamten Bundesgebiet bei den Angestellten mit 46 Prozent und bei den freien Mitarbeitern mit 42 Prozent deutlich höher als bei den Syndikusanwälten (29 Prozent) und selbstständigen Rechtsanwälten (28 Prozent).
Diese Abweichung ist vor allem in den alten Bundesländern festzustellen: Hier betrug der Frauenanteil bei den angestellten Anwälten 44 Prozent und bei den in freier Mitarbeit Tätigen 45 Prozent. Von den westdeutschen Selbstständigen war hingegen nur rund ein Viertel weiblich, bei den Syndikusanwälten waren es 28 Prozent.
In den neuen Bundesländern hingegen ist die Abweichung nicht so deutlich zu erkennen: Zwar war auch hier der Anteil der Rechtsanwältinnen bei den Angestellten mit 48 Prozent am größten, gefolgt von 36 Prozent bei den freien Mitarbeitern. Bei den ostdeutschen Selbstständigen belief sich der Frauenanteil jedoch auf rund ein Drittel, während er bei den Syndici sogar 38 Prozent betrug.
Im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen waren weibliche Berufsträger häufiger als Einzelanwältinnen tätig. So waren 74 Prozent der selbstständigen Frauen in einer Einzelkanzlei oder Bürogemeinschaft niedergelassen. Damit arbeiteten nur 26 Prozent als Sozietätsanwältinnen. Bei den selbstständigen Männern waren 59 Prozent Einzelanwälte und demzufolge 41 Prozent Sozietätsanwälte.
Anteil der Einzelkanzleien von 58 auf 64 Prozent gestiegen
Mit einer durchschnittlichen Zulassungsdauer von 14 Jahren waren die selbstständigen Anwälte am längsten berufstätig. Syndikusanwälte waren im Schnitt seit neun Jahren, freie Mitarbeiter seit sieben und angestellte Rechtsanwälte seit fünf Jahren zugelassen.
Dementsprechend lag das Durchschnittalter bei den Selbstständigen am höchsten (46 Jahre). Bei den Syndici betrug es 41 Jahre und bei den in freier Mitarbeit Tätigen 38 Jahre. Die angestellten Anwälte waren zum Befragungszeitpunkt im Mittel 36 Jahre alt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Einzelanwalt immer noch die vorherrschende Form der Berufsausübung darstellt. Der Anteil der Einzelkanzleien an den anwaltlichen Rechtsformen ist von 1998 bis 2006 von 58 Prozent auf 64 Prozent gestiegen.
Im Jahresvergleich deuten die Daten allerdings darauf hin, dass die Tätigkeiten als Angestellter und als freier Mitarbeiter zwar nach wie vor weitgehend auf die Phase des Berufseinstiegs beschränkt sind. Inzwischen werden sie aber anscheinend immer öfter auch für einen längeren Zeitraum über den Berufseinstieg hinaus ausgeübt oder stellen eine Alternative zur eigenen Kanzlei dar, die eigentlich oftmals am Ende der beruflichen Laufbahn steht.
Die Autorin Kerstin Eggert ist Dipl.- Sozialwirtin und tätig in der Forschung des Instituts für Freie Berufe in Nürnberg







