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LTO-Quiz

Wie die Abkürzung für die Gebührenordnung für Ärzte lautet, wissen Sie vielleicht noch, wenn Sie seit dem Examen das Medizinrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Arzthaftung? Und wo ist das Arzneimittelrecht noch gleich geregelt?

Testen Sie hier, ob Sie das Staatsexamen heute noch bestehen würden!

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LTO Quiz Strafrecht

Sep
09
2010

Karlsruhe | Terminankündigungen der Gerichte



BGH zur Zulässigkeit von verschiedenen Apotheken-Bonussystemen

1. Senat, Az.: I ZR 193/07; I ZR 37/08; I ZR 72/08; I ZR 98/08; I ZR 26/09

Die Parteien dieser Parallelverfahren streiten um die Zulässigkeit von verschiedenen Apotheken-Bonussystemen. Die auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apothekeninhaber und Unternehmen gewährten Kunden beim Erwerb von (bestimmten) Arzneimitteln oder von sonstigen Produkten nach unterschiedlichen Systemen unter anderem die Rückerstattung der Praxisgebühr, Preisnachlässe, Einkaufsgutscheine oder gar Prämien. Ihnen wird jeweils ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindungsvorschriften (§ 4 Nr. 11 UWG i. V. mit § 78 AMG und §§ 1, 3 AMPreisV) sowie ein Verstoß gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (§ 7 HWG) vorgeworfen.

Verkündungstermin