Richtlinie zum Urheberrecht: EU-Parlament regelt Online-Verwertung "verwaister" Werke

13.09.2012

Wenn bei Büchern, Fotos oder Musik kein Urheber ermittelt werden kann, dürfen solche Werke für nichtkommerzielle Zwecke im Internet verwendet werden. Das Europaparlament in Straßburg billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit eine entsprechende Richtlinie zum Urheberrecht.

Die auf Initiative der EU-Kommission beschlossene Regelung ermöglicht es Bibliotheken, Museen oder öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern, die Werke von Künstlern online zu nutzen, wenn die Urheber nicht mehr auffindbar sind. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch der Rechteinhaber melden, kann dieser seine Urheberrechtsansprüche wieder geltend machen - ohne dass die Nutzer mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden können.

Die Richtlinie muss noch vom Ministerrat endgültig beschlossen werden, bevor sie wirksam wird.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Richtlinie zum Urheberrecht: EU-Parlament regelt Online-Verwertung "verwaister" Werke . In: Legal Tribune Online, 13.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7077/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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